Kapitalrente und bAV: Zwei Prozent mehr Beitrag brauchen eine klare Rollenverteilung
16.10.2026

Alexander Siegmund ist Gründer und Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH in Köln. Foto: © KPM
Die gesetzliche Kapitalrente soll mehr Kapitaldeckung in die Altersvorsorge bringen. Gleichzeitig will die Alterssicherungskommission die betriebliche Altersversorgung deutlich stärker innerhalb der Unternehmen verbreiten. Beides ist sinnvoll. Ohne abgestimmte Finanzierung drohen jedoch zwei Systeme um dieselben Spielräume von Arbeitgebern und Beschäftigten zu konkurrieren.
Mehr Kapitaldeckung ist für Deutschland überfällig. Die Alterssicherungskommission schlägt deshalb vor, die gesetzliche Rentenversicherung um eine obligatorische Kapitalrente zu ergänzen. Dafür sollen rentenversicherungspflichtige Beschäftigte schrittweise einen zusätzlichen Beitrag von insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns einzahlen. Paritätisch finanziert von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Parallel soll die betriebliche Altersversorgung möglichst flächendeckend verbreitet werden.
Auf dem Papier erfüllen beide Systeme unterschiedliche Aufgaben. Die Kapitalrente soll die erste Säule langfristig stabilisieren und ihr Leistungsniveau erhöhen. Die bAV ergänzt die gesetzliche Versorgung. Gleichzeitig schließt sie einen Teil der Lücke zum gewohnten Lebensstandard. In den Personalbudgets der Unternehmen und auf der Gehaltsabrechnung der Beschäftigten treffen beide Vorhaben jedoch unmittelbar aufeinander.
Zwei Prozent sind eine reale zusätzliche Belastung
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro entsprechen zwei Prozent 80 Euro im Monat. Bei paritätischer Finanzierung entfallen davon 40 Euro auf den Arbeitgeber und 40 Euro auf den Beschäftigten. Über eine größere Belegschaft summiert sich der Arbeitgeberanteil schnell zu einem relevanten Kostenblock.
Unternehmen betrachten Sozialabgaben, Gehälter und freiwillige Nebenleistungen nicht in getrennten Kassen. Steigen die verpflichtenden Lohnnebenkosten, wächst der Druck auf das gesamte Personalbudget. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen müssen dann abwägen, wie viel Spielraum für Gehaltssteigerungen, Neueinstellungen oder zusätzliche Arbeitgeberleistungen bleibt. Dazu gehört auch die bAV.
Ein Verdrängungseffekt wäre problematisch, weil die Politik gleichzeitig mehr betriebliche Vorsorge erreichen will. Die Alterssicherungskommission empfiehlt für 2026 einen Sozialpartnerdialog. Das gemeinsame Ziel: Konkrete Maßnahmen für eine annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV entwickeln. Den für Oktober geplanten Auftakt hat das Bundesarbeitsministerium inzwischen auf Bitten einzelner Verbände verschoben. Auf die neue Kapitalrente sollen Beiträge zur Betriebsrente nach Angaben des Ministeriums nicht angerechnet werden. Systematisch ist das nachvollziehbar. Finanzieren müssen Arbeitgeber und Beschäftigte am Ende trotzdem beides.

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