Kein Geld für Lehman-Geschädigte?
07.02.2013

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Der Bundesgerichtshof hat die Ansprüche von Kleinaninvestoren zurückgewiesen, die mit den Zertifikaten der US-Pleitebank Geld verloren hatten. Die Entscheidung gilt gemeinhin als richtungweisend.
(fw/ah) Begründung: Die beiden Personen seien beim Kauf von Lehman-Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, so die Auffassung des Gerichts. Die Sparkasse habe demnach ihre Pflichten nicht grob fahrlässig verletzt.
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