Kein Geld für Lehman-Geschädigte?
07.02.2013

© ChristineGerhardt - Fotolia.com
Der Bundesgerichtshof hat die Ansprüche von Kleinaninvestoren zurückgewiesen, die mit den Zertifikaten der US-Pleitebank Geld verloren hatten. Die Entscheidung gilt gemeinhin als richtungweisend.
(fw/ah) Begründung: Die beiden Personen seien beim Kauf von Lehman-Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, so die Auffassung des Gerichts. Die Sparkasse habe demnach ihre Pflichten nicht grob fahrlässig verletzt.
Mehr aus dieser Kategorie


Hallesche: Platz 1 im Ranking der besten Krankenversicherer
(fw/ck) "Wir freuen uns sehr über diese Bewertung, zeigt sie doch eindrucksvoll die hohe Meinung der unabhängigen Vermittler über uns", erklärt Dr. Walter Botermann, Vorsitzender d...

OIF – die Reihen lichten sich
(fw/ah) Bis Juni 2014 solle der Fonds aufgelöst werden, teilte Aberdeen mit. Der Fonds war seit November 2009 eingefroren, die Anleger kamen demzufolge schon seit fast zwei Jahren ...


