Progressionsschaden bei verspäteter Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente
25.11.2025

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Berufsunfähigkeitsrenten ,,Überschusseinkünfte“ nach dem Einkommenssteuergesetz und werden nach dem Zuflussprinzip besteuert. Hierbei ist das Jahr entscheidend, in dem Berufsunfähigkeitsrenten tatsächlich ausgezahlt werden – nicht das Jahr, für das sie materiell geschuldet waren.
Bleiben also Leistungen im Zahlungsverzug und werden später gebündelt nachgezahlt, so kumuliert das zu versteuernde Einkommen in einem einzelnen Veranlagungszeitraum. Das führt wegen des progressiven Steuertarifs zu einer höheren Steuerlast, als bei rechtzeitiger monatlicher Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente der Fall gewesen wäre.
Das Gericht wertet den Zahlungsverzug des Versicherers als kausal für diese steuerliche Mehrbelastung und damit als ersatzfähigen Schaden. Besonders für Berufsunfähigkeitsrenten greift keine Tarifbegünstigung nach der sogenannten ,,Fünftelregelung“. Der Progressionseffekt lässt sich daher nicht abmildern und ist unmittelbar spürbar. Gleiches gilt für rückerstattete Prämien. Werden hier Beiträge gesammelt erstattet, so kann es zu einem Erstattungsüberhang kommen, der den Sonderausgabenabzug im Erstattungsjahr mindert und so eine zusätzliche Steuermehrbelastung auslöst. Wenn eine Mehrsteuer durch die Verzögerung entsteht, dann ist diese ebenfalls als Verzugsschaden ersatzfähig.
Der Progressionsschaden ist daher nach Ansicht des LG Kleve ersatzfähig, wenn der Versicherungsnehmer ihn korrekt nachweist – etwa durch Steuerbescheide oder Vergleichsrechnungen zwischen hypothetischer und tatsächlicher Steuerlast.
Die Entscheidung des Landgerichts Kleve stärkt die Position von Versicherungsnehmern in der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich. Der Versicherer darf nach der Rechtsauffassung des LG Kleve das Berufsbild nicht pauschal bestreiten, sondern muss bei Zahlungsverzug Verzugszinsen und Rückerstattungen leisten. Zusätzlich haftet er für den Progressionsschaden. Lehnt ein Versicherer die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ab oder verweigert er die Beitragsbefreiung, kann es sinnvoll sein, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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