RIS-Trilog kann starten!

13.06.2024

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AfW begrüßt die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Retail Investment Strategy (RIS) der EU. Der Rat der Europäischen Union hat sich ebenfalls nun auf eine Klarstellung geeinigt, die besagt, dass deutsche Versicherungsmakler nicht unter ein Provisionsverbot fallen würden. 

Die umstrittene Formulierung im ursprünglichen Entwurf der RIS hatte sinngemäß besagt, dass deutsche Versicherungsmakler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten keine Provision mehr erhalten dürften. Denn dieses sollte Versicherungsvermittler verboten werden, die als unabhängig agieren. 

„Wir begrüßen diese Klarstellung ausdrücklich“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW. „Damit hat nach dem Europäischen Parlament nun auch der Rat der EU eine entsprechende Formulierung in die politische Diskussion eingebracht, die deutlich macht, dass Versicherungsmakler nicht von einem Provisionsverbot betroffen wären. Die Zeichen stehen daher gut, dass sich diese Klarstellung auch im endgültigen Text der Retail Investment Strategy nach den sogenannten Trilog-Verhandlungen wiederfinden wird.“ 

 Neu ist auch der Vorschlag des Rats, dass ein Review der Regelungen zu Provisionen erst nach fünf Jahren, anstatt wie ursprünglich geplant nach drei Jahren, stattfinden soll. Auch diesen Vorschlag begrüßen wir. 

 Weiterer Ablauf 

 Die anstehenden Trilog-Verhandlungen führen das EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission. Parlament und Rat müssen sich auf einen gemeinsamen Text einigen. Die EU-Kommission soll diesen Einigungsprozess unterstützen. Dazu einladen kann die EU-Kommission aber erst, wenn das Europäische Parlament seine Verhandlungsführer benannt hat, was nicht vor September 2024 erwartet wird, da es sich nach der Parlamentswahl zunächst konstituieren muss. Endgültig beschließen wird die RIS dann das EU-Parlament. 

 Damit bleibt der Zeitplan wahrscheinlich, den der CSU-Europa-Abgeordnete Markus Ferber gegenüber dem AfW wenige Tage vor der EU-Wahl skizziert hatte. Er geht von einer Einigung gegen Ende des Jahres aus, so dass die RIS dann in Q1 im EU-Amtsblatt veröffentlicht würde.  (ml)