Risikomanagement Support nach ISO 31000

20.05.2020

Alexander Retsch, Syndikusanwalt vfm-Gruppe / Foto: © vfm-Gruppe

Wenn man sich vor allem aus jüngerer Vergangenheit die Entwicklung im Vermittlermarkt vergegenwärtigt, zeigt sich, dass sich gerade auch immer mehr Makler dem gewerblichen Kompositgeschäft zuwenden. Die zahlreichen Gründe für die Neuorientierung, etwa bedingt durch anhaltenden Niedrigzins, gestiegenen Margendruck, aber auch durch expandierenden Online-Wettbewerb, sind vielfältig und hinreichend bekannt. Insofern sollte jeder Vermittler bei verstärkter Gewerbefokussierung darauf bedacht sein, sich adäquat und mit möglichst attraktiven Beratungs- und Leistungsmerkmalen positiv vom Wettbewerb abzuheben. Ein diesbezüglich vielversprechender Erfolgsfaktor tangiert den für ein Unternehmen wichtigen Bereich der systemorientierten Risikoanalyse und -Bewältigung.

Bekanntermaßen zählen das Erkennen und Managen der vielfältigen Risiken, denen ein Gewerbebetrieb ausgesetzt ist, zu den essentiellen Rechtspflichten eines jeden Unternehmensverantwortlichen. Zumal bei Nichtbeachtung diesbezügliche Versäumnisse nicht nur zu rein wirtschaftlichem Schaden und Reputationsverlust, sondern darüber hinaus auch zur Haftung des Managements führen können, da im Schadensfall immer auch unter dem Aspekt „Organisationsverschulden“ ermittelt wird. Insofern ist es per se ratsam, im Gewerbebetrieb möglichst von Beginn an ein funktionierendes Sicherheitsmanagementsystem einzurichten, welches alle zutreffenden Gefahren und Bedrohungen systematisch evaluiert und berücksichtigt. Und exakt an dieser Stelle kann für den Unternehmesverantwortlichen der qualifizierte, oder besser noch, ein in Sachen Risikomanagement DINzertifizierter Makler seines Vertrauens eine äußerst wertvolle Hilfestellung sein.

Ideal für Unternehmen: DIN-zertifizierter Risikomanagement-Support

Generell definiert sich Risikomanagement als strukturierte Analyse der in einem Unternehmen vorhandenen Risiken und deren Beurteilung sowie einer finalen Empfehlung, wie mit diesen Risiken umgegangen werden sollte. Ein äußerst probates Mittel hierfür ist die Anwendung des Risikomanagements nach ISO 31000, welches nach dem sog. Top-Down Prinzip einen hervorragenden systemübergreifenden Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten darstellt und dementsprechend auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung ist. Im Rahmen des auf ISO 31000 basierenden Risikomanagements werden alle Gefahrenquellen des Unternehmens in einem ersten Schritt eingehend analysiert und mit dem Kunden anschließend besprochen. Dabei werden die klassischen unternehmerischen Risiken wie Finanzierungs- und Marktrisiken, Nachfolgesituation etc. gleichermaßen beleuchtet. Ein plakatives Beispiel von vielen: So wird etwa ein Unternehmer, der Waren aus dem EU-Ausland importiert und weitervertreibt, aus Sicht der Produkthaftung zum Quasi-Hersteller mit weitreichenden Folgen. In der Praxis zeigen sich hier immer wieder existenzbedrohende Deckungslücken. Oder: Sofern geleaste Maschinen zum Einsatz kommen, können erhebliche Risiken bestehen, wenn die gewerbliche Anmietung der Betriebsräume nicht für die gesamte Dauer der Leasingverträge gesichert ist. Kann der Mietvertrag nun nicht fortgeführt werden, kommt es zu einem Ausfall der Produktion und zu erheblichen Umzugskosten bei weiterlaufenden hohen Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingverträgen.

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