Sommer, Sonne, Missgeschick

25.06.2026

Foto: © DVAG

Ein sonniger Vormittag, Stimmengewirr auf dem Hof, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und dann klirrt es: Der Fußball landet nicht im Tor, sondern in der Scheibe des Nachbarn. Die Kinder schauen sich erschrocken an, das Spiel ist abrupt vorbei. Und bei den Eltern stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Gerade jetzt in den Sommerferien sind solche Szenen keine Seltenheit. Kinder verbringen viel Zeit draußen, sind mit Freunden unterwegs und probieren Neues aus – dabei geht auch mal etwas zu Bruch. Schnell fällt dann der Satz: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Aber was bedeutet das eigentlich genau? Die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) können Eltern dabei helfen, sich gegen unerwartete Kosten abzusichern.

Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht verantwortlich für Schäden, die sie verursachen. Bei älteren Kindern kommt es darauf an, ob sie die Folgen ihres Handelns bereits einschätzen konnten. Entscheidend für Eltern ist die sogenannte Aufsichtspflicht. Sie verpflichtet dazu, Kinder je nach Alter, Entwicklung und Situation angemessen zu beaufsichtigen. Wird diese Pflicht verletzt, können Eltern selbst zur Verantwortung gezogen werden.

Die Sommerferien stehen für Freiheit und Abenteuer. Kinder bewegen sich selbstständiger, erkunden ihre Umgebung und treffen eigene Entscheidungen. Das ist wichtig für ihre Entwicklung. Gleichzeitig sollten Eltern aber im Blick behalten, wie viel Aufsicht sinnvoll ist: Kleinkinder brauchen eine nahezu ständige Begleitung, Grundschulkinder können bereits für kurze Zeit unbeaufsichtigt spielen – sofern sie klare Regeln kennen. Ältere Kinder und Jugendliche bewegen sich meist eigenständig, benötigen aber weiterhin Orientierung und gelegentliche Kontrolle.

Auch mit der nötigen Umsicht lassen sich Missgeschicke nicht immer vermeiden. Eine private Haftpflichtversicherung der Eltern schützt in solchen Fällen vor hohen finanziellen Belastungen – denn Kinder und Jugendliche sind meist mitversichert. Eine eigene Haftpflichtversicherung wird in der Regel erst dann sinnvoll, wenn ein eigener Haushalt gegründet wird oder kein Anspruch auf Mitversicherung mehr besteht. Und sollte die Aufsichtspflicht erst gar nicht verletzt worden sein, liegt auch kein Verschulden der Eltern und somit (prinzipiell) keine Haftung vor.

Der Beginn der Sommerferien bietet also einen guten Anlass, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Passt er noch zur aktuellen Familiensituation? Sind „deliktunfähige“ Kinder eingeschlossen? Ein kaputtes Fenster gehört zwar nicht zu den schönsten Ferienerinnerungen – aber solche Missgeschicke lassen sich nicht immer vermeiden. Mit der richtigen Balance zwischen Aufsicht und Vertrauen sowie einem passenden Versicherungsschutz bleiben die Sommerferien vor allem das, was sie sein sollen: unbeschwert und voller schöner Erlebnisse. (mho)

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