Steiner Gruppe haftet für „Kanada Real Estate Direkt“

01.09.2022

Stephan Michaelis, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Foto: © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Heute kommen wir auf ein durch die Anwaltskanzlei Glameyer erstrittenes Urteil des Landgerichts Hamburg vom Februar 2022 zurück. Hier sind die beiden zur Steiner Gruppe gehörenden Gesellschaften Steiner + Company GmbH & Co. KG und SC Treuhandgesellschaft mbh zum vollumfänglichen Ersatz des einer Anlegerin durch die Zeichnung des Produktes „Kanada Real Estate Direkt“ entstandenen Schadens verurteilt worden. Folgt man der Begründung des Landgerichts, so haften die Gesellschaften der Steiner Gruppe allen Anlegern des Produktes „Kanada Real Estate Direkt“ vollumfänglich wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlungen auf Schadenersatz.

Kanada Real Estate Direkt – der Schaden der Anleger

Das Emissionshaus Steiner + Company GmbH & Co. KG hat interessierten Anlegern mit dem Angebot „Kanada Real Estate Direkt“ im Jahr 2015/2016 ein Kapitalanlageprodukt angeboten, bei dem die Anleger mittels „Treuhandauftrag Kauf- und Rückkauf – Miteigentumsanteil an einem Grundstück“ eine Anwartschaft auf Erwerb eines Miteigentumsanteils unbekannter Größe an einem im Vertrag nicht näher spezifizierten Grundstück in Kanada von einem unbekannten Vertragspartner kaufen sollten. Das Ganze sollte über die ebenfalls zur Steiner Gruppe gehörende S + C Treuhandgesellschaft mbH abgewickelt werden, mit der die Anleger den entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Weitere für die Anleger erkennbare Vertragspartner enthielt der Vertrag nicht. Der Vertrag hatte eine feste Laufzeit von 4 Jahren. Während der Vertragslaufzeit sollten die Anleger einen jährlichen Zins in Höhe von 6 % des Gesamtkaufpreises erhalten. Für den Ablauf der 4-jährigen Vertragslaufzeit ist im Vertrag bereits verbindlich festgelegt gewesen, dass die Anwartschaft zum ursprünglichen Kaufpreis von der Vertragspartnerin zurückerworben werden sollte und die Anleger den Kaufpreis vollständig durch die S + C Treuhandgesellschaft mbH zurückgezahlt bekommen sollten.

Nachdem die Anleger anfänglich die versprochenen Zinszahlungen erhalten haben, hat die S + C Treuhandgesellschaft mbH Anfang 2019 die vertraglich vereinbarten Zinszahlungen eingestellt und hält die Anleger seitdem mit fadenscheinigen Argumenten hin. Weder haben die Anleger bis zum heutigen Tag weitere Zinszahlungen erhalten, noch haben sie das investierte Kapital nach Ablauf der 4-jährigen Vertragslaufzeit zurückerhalten.

Mit einer freiwilligen Rückzahlung der Anlegergelder durch die S + C Treuhandgesellschaft mbH ist nicht mehr zu rechnen. Den Anlegern droht der vollständige Verlust des investierten Kapitals.

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