Stellungnahme des VOTUM e.V. zum Frühstartrentengesetz
03.08.2026

Martin Klein - Foto: Copyright VOTUM/Carsten Herwig
Das mit der Frühstartrente verfolgte Ziel, die Finanzkompetenz von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu stärken und die kapitalgedeckte Altersvorsorge auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen, ist laut VOTUM ambitioniert und unterstützenswert. Auch der gewählte Aufbau – ein einfaches, kostenreguliertes Standardprodukt mit unbürokratischem Anschluss an die spätere private Altersvorsorge – zeigt, dass der Entwurf erkennbar auf Einfachheit und Breitenwirkung setzt. Diesen grundsätzlichen Ansatz begrüßt VOTUM.
Aus VOTUM- Sicht besteht jedoch eine zentrale Spannung im Entwurf: Er will Finanzkompetenz stärken – „unter Einbeziehung der Eltern“ – und definiert zugleich in mehreren Konstellationen den Berater aus dem Angebot heraus. Das greift zu kurz, denn Beratung ist selbst ein wesentlicher Treiber von Finanzbildung, nicht deren Gegenspieler: Eine kürzlich unter dem Titel „Value of Advice“ (Juli 2026) veröffentlichte repräsentative Sonderbefragung des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) zeigt, dass Beratene ihre Vorsorgemöglichkeiten deutlich besser verstehen als Nicht-Beratene (62,7 % gegenüber 44,7 %) und zu über der Hälfte angeben, ihr Verständnis für sinnvolles Sparen und Vorsorgen erst durch die Beratung gewonnen zu haben (51,9 %).
Ein Gesetz, das Finanzbildung zum erklärten Ziel macht, sollte diesen nachweislich wirksamsten Bildungskanal stärken. Diese Grundüberlegung zieht sich durch die folgenden vier Punkte, mit denen sich VOTUM in seiner Stellungnahme im Einzelnen befasst:
● Klarstellungsbedarf bei den Abschluss- und Vertriebskosten für freiwillige Zuzahlungen (Punkt 1)
● Ein differenzierter Umgang mit der Beratungspflicht bei versicherungsförmigen Standarddepot-Verträgen (Punkt 2)
● Die Gefahr, dass die kollektive Anlage zur dauerhaften Alternative für einkommensschwächere Familien wird (Punkt 3)
● Die Einbeziehung aller Jahrgänge von Beginn an (Punkt 4)
Fazit
Die Frühstartrente kann laut VOTUM, richtig ausgestaltet, ein wichtiger Baustein für frühe Finanzbildung und Kapitalmarktteilhabe werden. Damit sie dieses Potenzial entfaltet, sollte der Gesetzgeber aus der Sicht des Verbandes insbesondere die folgenden Punkte aufgreifen:
● Das Kostenverbot auf die staatliche Förderung von zehn Euro monatlich begrenzen; für freiwillige Zuzahlungen eine vergütete Beratung ermöglichen.
● Die Ausnahme von der Beratungspflicht auf den reinen staatlichen Baustein beschränken, bei freiwilligen Zuzahlungen die volle Beratungspflicht erhalten und die Ausnahme konsistent auf § 6 wie § 61 VVG erstrecken.
● Sicherstellen, dass die kollektive Anlage bei der Deutschen Bundesbank eine Übergangslösung bleibt und nicht zur strukturellen Regellösung für einkommensschwächere Familien wird.
● Alle 6- bis 18-Jährigen von Beginn an in die Förderung einbeziehen, statt die Einführung über zwölf Jahre zu strecken.
Hier die komplette Stellungnahme des VOTUM Verbandes.

Exklusiv
„Investieren wie die Bank, nicht mit der Bank“





