Stromausfall in Berlin: Was die Versicherung zahlt

07.01.2026

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Foto: GDV

Nach dem großflächigen Stromausfall im Südwesten Berlins stehen viele Bürger vor der Frage, wie sie sich im Ernstfall richtig verhalten und welche Schäden abgesichert sind. „Stromausfälle wie jetzt in Berlin zeigen, wie verletzlich unsere Infrastruktur ist. Versicherungen können viele Schäden auffangen, aber eben nicht alle. Umso wichtiger ist es, dass auch die öffentliche Hand Vorsorge trifft. Kritische Infrastrukturen müssen widerstandsfähiger werden und die Bevölkerung besser vorbereitet“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Im Fall des aktuellen Stromausfalls in Berlin stehen die Versicherer bereit, versicherte Schäden für Bürger und Betriebe rasch zu regulieren. „Manche Folgen eines Stromausfalls lassen sich mithilfe einer Versicherung auffangen, aber bei Weitem nicht alle. Versicherbar sind vor allem Sachschäden wie verdorbene Ware oder die Folgen von Wassereinbrüchen oder Bränden“, so Asmussen.

Grundsätzlich gilt: Nicht der Stromausfall selbst ist versichert, sondern der als Folge eingetretene Sachschaden. Für Verbraucher dürfte es dabei vor allem um frostbedingte Schäden durch Leitungswasser sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl gehen, die über eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sind. Versichert sind auch Schäden an Gefriergut, die dadurch entstehen, dass eine Tiefkühlanlage durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt. Lebensmittel im Kühlschrank gehören nicht dazu.

Bei einem längeren Stromausfall in der kalten Jahreszeit sind Schutzmaßnahmen gegen Frostschäden besonders wichtig. Der GDV rät, die Trinkwasserzufuhr am Hausanschluss – also am Wasserzähler oder Gebäudeeintritt – abzusperren, um Wasserschäden durch geplatzte Leitungen zu vermeiden. Wenn möglich, sollten wasserführende Leitungen zusätzlich entleert werden. Sind Leitungen bereits eingefroren, sollten sie nur unter Aufsicht und nach dem Absperren der Wasserzufuhr aufgetaut werden.

Darüber hinaus rät der GDV von gasbetriebenen Heizgeräten in geschlossenen Wohnräumen ab. Ebenso sollten Verbraucher auf keinen Fall versuchen, die Wohnung mit Holz oder Holzkohlegrills zu heizen. In beiden Fällen besteht Lebensgefahr aufgrund von Sauerstoffmangel oder Kohlenmonoxidvergiftung. Wenn Kaminöfen regelmäßig vom Bezirksschornsteinfeger kontrolliert und abgenommen sind, sich in einem einwandfreien Zustand befinden und bestimmungsgemäß genutzt werden, geht keine erhöhte Gefahr von ihnen aus.

Für Unternehmen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein, wenn durch einen Stromausfall oder das Wiederanlaufen der Energieversorgung ein Sachschaden entsteht, wodurch der Betriebsablauf zusätzlich stillsteht. In bestimmten Branchen, etwa der Lebensmittelwirtschaft, gibt es zudem spezielle Versicherungen, die den Verderb von Kühlgut infolge eines Ausfalls der öffentlichen Stromversorgung finanziell absichern. (mho)

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