Vermittler übernehmen Verantwortung – KI empfiehlt nur
19.08.2026

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) / Foto: © Christian Daitche
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI). Sie beantwortet immer häufiger auch Versicherungsfragen von Kunden. Nach einer Untersuchung des Instituts Heute und Morgen vom Juli 2026 nutzt rund ein Drittel der Deutschen KI-Chatbots regelmäßig, knapp ein Viertel davon auch für Versicherungsfragen. Für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist das unproblematisch, solange die KI nur der Vorinformation dient. Kritisch wird es dann, wenn Verbraucher auf Grundlage von KI-Antworten weitreichende Versicherungsentscheidungen treffen.
„KI kann zwar Informationen zusammentragen und verständlich aufbereiten, sie übernimmt aber keine Verantwortung für die Folgen ihrer Empfehlungen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wer existenzielle Absicherungen allein auf Basis von KI-Antworten abschließt, kann so folgenschwere Fehlentscheidungen treffen.“
Nach Einschätzung des BVK droht Verbrauchern eine gefährliche Scheinsicherheit. Denn die KI-Empfehlungen wirken zunächst kompetent und überzeugend, können jedoch weder tiefgehend die individuelle Lebenssituation, noch bestehende Absicherungen oder mögliche Versorgungslücken vollständig berücksichtigen. Hinzu kommt: Die Antworten basieren auf den Eingaben der Anfragenden und indizieren die besonders sichtbaren Internetquellen, deren Inhalte nicht zwingend neutral oder vollständig sind.
Gerade bei wichtigen Versicherungen wie der Altersvorsorge, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Absicherung von Familien reicht aber eine einfache KI-Empfehlung nicht aus. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen, der tatsächliche Leistungsumfang und die persönliche Situation des Kunden.
„Der Unterschied ist einfach: Eine KI haftet nicht für ihre Empfehlung, aber Versicherungsvermittler müssen ihre Kunden bedarfsgerecht beraten und stehen für ihre Tätigkeit ein“, betont BVK-Präsident Heinz. „Je stärker Verbraucher KI für Finanz- und Versicherungsfragen nutzen, desto wichtiger wird deshalb unsere Rolle als qualifizierter Versicherungsvermittler. Wir ordnen Informationen ein, analysieren Risiken und helfen dabei, tragfähige und nachhaltig wirkende Entscheidungen zu treffen. Die persönliche Beratung ist deshalb unverzichtbar. Schließlich liegt die eigentliche Berufsleistung des Vermittlers nie allein im profunden Wissen über Produkte, sondern auch in der Kenntnis über die Lebenssituation unserer Kunden."
Der BVK fordert, den bestehenden Rechtsrahmen für den KI-Einsatz im Versicherungsvertrieb anzuwenden. Aufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sind aufgefordert, die bereits vorhandenen Regeln konsequent anzuwenden, um Verbraucherschutz und Transparenz sicherzustellen. (mho)

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