VGF aktualisiert „Beipackzettel“ zu geschlossenen Fonds
07.02.2013

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Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. hat sein Beispiel für ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB), den sogenannten "Beipackzettel", aktualisiert. Dies lässt sich einer aktuellen Pressemeldung entnehmen.
(fw/ah) Am 01.06.12 tritt das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) in Kraft. Ab diesem Datum müssen beim Vertrieb geschlossener Fonds zusätzlich zum Prospekt auch Kurzinformationen in Form eines VIB erstellt und den Anlegern übergeben werden. Der Verband hatte erstmals im Juni 2011 ein Beispiel für ein freiwilliges VIB veröffentlicht. Die Aktualisierung trägt den neuen gesetzlichen Anforderungen Rechnung. Beispielsweise enthält das VIB nun die gesetzlich geforderte Darstellung der Erträge und Kapitalrückzahlungen unter verschiedenen Marktbedingungen sowie den Hinweis auf die gesetzlich vorgesehene Haftung für den Inhalt des VIB.

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