Wildunfall: Wann zahlt die Versicherung?

13.10.2026

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Frühe Dämmerung, Nebel und die Brunftzeit vieler Wildtiere erhöhen im Herbst das Risiko für einen Wildunfall. Für Menschen gehen die meisten Unfälle glimpflich aus – aber auch Blechschäden können teuer werden. Nur wer die richtige Versicherung hat, bleibt dann nicht auf den Kosten sitzen. „Schäden durch Wildunfälle übernimmt die Kaskoversicherung – eine Kfz-Haftpflichtversicherung allein hilft hier nicht“, sagt BdV-Vorständin beim BdV. Aber auch bei der Kaskoversicherung ist im Schadenfall das Kleingedruckte entscheidend.

Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung abgesichert. „Das heißt aber nicht, dass automatisch alle Tierunfälle übernommen werden“, sagt Boss. Zum Haarwild zählen unter anderem Füchse, Hasen, Hirsche und Rehe sowie Wildschweine. „Unfälle mit Nutz- und Haustieren sowie Kollisionen mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind nicht immer abgedeckt“, sagt Boss. Für die Folgekosten solcher Unfälle kommt die Teilkaskoversicherung nur dann auf, wenn die Bedingungen die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel enthalten. Sie schließt den Zusammenstoß mit Tieren jeder Art ein. Wenn diese Klausel nicht Bestandteil des Vertrags ist, kann nur die Vollkaskoversicherung einspringen. Dann würde der Schaden aber die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes zur Folge haben.

Nach einem Wildunfall ist das korrekte Verhalten am Unfallort wichtig - auch für die anschließende Schadenregulierung. Die ersten Schritte sind das Absichern der Unfallstelle und das Informieren der Polizei. Auf keinen Fall sollte das angefahrene Tier von der Unfallstelle entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei. Die Betroffenen können dann am Unfallort beziehungsweise in sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Polizei oder der zuständigen Wildaufsicht warten. Wer sein Smartphone zur Hand hat, sollte ein paar Bilder machen. Fotos vom Unfallort, vom Fahrzeug und vom angefahrenen Tier unterstützen eine schnelle Schadenbearbeitung. „Betroffene sollten sich zudem eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen und den Unfall umgehend bei ihrem Versicherer melden“, sagt Boss. (mho)

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