Witwenrente vor dem Aus? Experten prüfen Reform
10.06.2026

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Die Zukunft der Hinterbliebenenversorgung in Deutschland steht auf dem Prüfstand. Nach Medienberichten diskutiert die Alterssicherungskommission der Bundesregierung, die klassische Witwen- und Witwerrente für künftige Ehen durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Befürworter sehen darin einen Schritt zu mehr Eigenverantwortung und Gleichstellung, Kritiker warnen vor erheblichen Nachteilen für viele Ehepaare.
Die seit mehr als 100 Jahren bestehende Hinterbliebenenrente gehört zu den zentralen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Derzeit erhalten Witwen oder Witwer unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Rentenansprüche ihres verstorbenen Partners. Besonders für Ehepartner mit geringen eigenen Rentenanwartschaften stellt diese Leistung oft eine wichtige finanzielle Absicherung dar.
Nun wird jedoch über eine grundlegende Reform diskutiert. Im Mittelpunkt steht das sogenannte Rentensplitting. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner gleichmäßig aufgeteilt. Jeder Ehepartner erhält dadurch einen eigenen Rentenanspruch, unabhängig davon, wer die Beiträge tatsächlich eingezahlt hat.
Befürworter argumentieren, dass ein verpflichtendes Rentensplitting die Eigenständigkeit beider Partner stärkt und Anreize schafft, stärker am Erwerbsleben teilzunehmen. Zudem könnte die Rentenversicherung langfristig entlastet werden.
Kritiker verweisen hingegen auf mögliche finanzielle Einbußen, insbesondere für klassische Alleinverdiener-Ehen. Da beim Splitting nur die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche berücksichtigt werden, könnten sowohl Hinterbliebene als auch Hauptverdiener im Vergleich zum heutigen System schlechter gestellt sein.
Die Alterssicherungskommission will ihre Reformvorschläge bis Ende Juni vorlegen. Ob die Witwenrente tatsächlich abgeschafft wird, ist derzeit noch offen. (mho)

Planwirtschaft durch die Notenbanken





