Zurich setzt auf neue Berufsunfähigkeitsversicherung
07.02.2013
Die Zurich Gruppe wartet mit einer neu gestalteten Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Diese soll in erster Linie die tatsächlichen Risiken noch detaillierter berücksichtigen, wurde in einer Pressemitteilung hervorgehoben.
(fw/ah) Kernelement der neuen Versicherung ist eine individuellere Ermittlung der konkreten Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers, die zu einer risikogerechteren Einstufung und oftmals geringeren Beiträgen führt. So finden erstmals Kriterien wie die höchst erlangte berufliche Qualifikation, der prozentuale Anteil von Bürotätigkeiten im Verhältnis zur Arbeitszeit sowie die Führungsspanne Berücksichtigung. Ist bereits eines dieser neuen Kriterien gegeben, reduziert sich der Versicherungsbeitrag.
Im Rahmen der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung wurden auch rund 150 Berufe erstmalig in einen umfassenden Schutz vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit aufgenommen. Insgesamt erhalten nach Angaben der Zurich Gruppe mehr als 25.000 Berufe eine preisliche Verbesserung in der Grundeinstufung.
Zwei Beispiele: Deutliche Vorteile bringt die neue Versicherung für Versicherungsnehmer, die über einen Meisterbrief oder einen Fachwirtabschluss verfügen. Sie werden ab sofort in preisgünstigster Berufsgruppen eingestuft. Profitieren können auch künstlerisch Tätige. Diese konnten bisher nur gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden. Ab sofort erhalten zum Beispiel Fotografen, Designer oder Grafiker damit erstmals auch Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit.
Zudem können so genannte Absicherungszeiträume verlängert werden, indem Zurich für alle versicherbaren Berufe eine Leistungsdauer bei allen Berufsbildern bis zum 67. Lebensjahr anbietet. Bei insgesamt 9.800 Berufen können Neukunden zudem auch längere Versicherungsdauern vereinbaren.
Ebenfalls neu bei Zurich ist der altersunabhängige Verzicht auf die abstrakte Verweisung für körperlich bis schwer körperlich Tätige (Köche oder Dachdecker). Versicherungsnehmer, die der Möglichkeit einer abstrakten Verweisung im Vertrag ausdrücklich zustimmen, können ihren Versicherungsbeitrag um rund 20 Prozent reduzieren.

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