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BaFin: Eigengeschäfte von Führungskräften
Die Finanzaufsicht BaFin beabsichtigt, per Allgemeinverfügung die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften von 20.000 auf 50.000 Euro anzuheben. Diese Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kr...












