Altersvorsorgedepot braucht zwingend qualifizierte Beratung
21.08.2026

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) / Foto: © Christian Daitche
Laut einer repräsentativen Befragung der Allianz-Versicherung unter 1.500 Verbrauchern möchten 75 Prozent der Riester-Sparer beraten werden, wie es mit ihrer geförderten Altersvorsorge weitergeht. Selbst bei einem möglichen Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot bevorzugen 58 Prozent eine persönliche Beratung.
Für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bestätigt die Studie eindrucksvoll die zentrale Bedeutung der Beratung in der privaten Altersvorsorge. Gerade die mit der Reform der geförderten Altersvorsorge verbundene Möglichkeit, bestehende Riester-Verträge in ein Standard-Altersvorsorgedepot zu übertragen, macht individuelle Beratung unverzichtbar.
„Die Ergebnisse der Allianz-Studie widerlegen signifikant die Vorstellung, Verbraucher könnten oder wollten derart weitreichende Entscheidungen ohne professionelle Unterstützung treffen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wer die Übertragung von Riesterverträgen in ein Standard-Altersvorsorgedepot ohne Beratung ermöglichen will, riskiert Fehlentscheidungen mit langfristigen Auswirkungen auf die Altersversorgung der Menschen. Die Altersvorsorge ist kein Online-Schnellkauf, sondern eine existenzielle Lebensentscheidung.“
Der BVK spricht sich deshalb ausdrücklich gegen Überlegungen aus, bei der Übertragung bestehender Riester-Verträge in ein Standard-Altersvorsorgedepot einen Beratungsverzicht zuzulassen. Der Verband sieht hierin erhebliche Risiken für Verbraucher.
Die Entscheidung für oder gegen eine Übertragung betrifft nicht nur die individuellen Fördermöglichkeiten, sondern auch Fragen des Anlagehorizonts, der Risikotragfähigkeit, bestehender Garantien sowie der individuellen Einkommens- und Familiensituation. Eine sachgerechte Bewertung dieser Faktoren setzt eine qualifizierte Beratung voraus. Die Allianz-Studie unterstreicht, dass Verbraucher genau diese Unterstützung erwarten und nachfragen.
„Wer bei der Altersvorsorge auf Beratung verzichtet, gefährdet den Verbraucherschutz“, betont Heinz. „Vorsorgende haben ein Recht darauf, die Konsequenzen einer Übertragung ihres Riestervertrages vollständig zu verstehen. Deshalb muss die Beratung auch im neuen Fördersystem uneingeschränkt gelten.“
Daher fordert der BVK den Gesetzgeber auf, bei der weiteren Ausgestaltung des Standard-Altersvorsorgedepots die persönliche Beratung als wesentlichen Bestandteil des Verbraucherschutzes zu verankern. Die private Altersvorsorge kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie nicht allein auf neue Produkte und digitale Prozesse setzt, sondern den Vorsorgenden den Zugang zu qualifizierter, unabhängiger und individueller Beratung sichert. (mho)

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