Die neue Hinterbliebenen-Absicherung, oder „…bis dass der Sachverständigenrat euch scheidet“

21.08.2026

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Ich sitze mit einem Ehepaar am Tisch, Mitte vierzig, er Ingenieur, sie seit der Geburt des zweiten Kindes in Teilzeit. Er sagt den Satz, den ich in fünfundzwanzig Jahren gefühlt zweitausend Mal gehört habe: „Wenn mir was passiert, ist sie ja über die Witwenrente abgesichert.“ Ich nicke. Ich sage erstmal nichts. Ich mache mir nur eine Notiz. Denn ich weiß in diesem Moment schon: Der Satz stimmt heute noch. Ob er das auch morgen tut, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Der Staat hat den beiden nie versprochen, den finanziellen Folgen ihrer Ehe dauerhaft hinterherzuzahlen. Er hat das jahrzehntelang getan. Aber eben nur, solange politische Mehrheiten es wollten. Denn während wir hier über das sprechen, was ich Einnahmenschutzbrief nenne, werden in Berlin erneut Vorschläge diskutiert, die klassische Witwenrente durch verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Für unser Ehepaar hieße das konkret: Statt einer Hinterbliebenenrente bekäme sie im Todesfall nur ihre eigene Rente, die allerdings um die Hälfte der während der Ehe gemeinsam erworbenen Entgeltpunkte ergänzt wäre. Vereinfacht gesagt: eine Zugewinngemeinschaft für Rentenpunkte. Nach ersten Berechnungen wäre das für klassische Alleinverdiener-Ehen häufig deutlich weniger als nach heutigem Recht. Für unser Ehepaar also kein Reförmchen, sondern ein handfester finanzieller Rückschritt.

Die Befürworter, allen voran der Sachverständigenrat, haben trotzdem einen Punkt, den ich nicht kleinreden will. Eine Witwe mit tausend Euro Hinterbliebenenrente, die ihr Teilzeiteinkommen um 10 % erhöht, behält davon je nach Konstellation nach Steuern, Abgaben und der Anrechnung auf die Witwenrente mitunter nicht einmal 30 % übrig. Das ist kein Betriebsunfall im System, das ist ein handfester Anreiz, es genau nicht zu tun. Wer echte Erwerbsanreize für Frauen will, kommt an dieser Zahl nicht vorbei, so unbequem sie auch klingt.

Nur: Ich bin nicht bei der Bundesbank, ich sitze am Küchentisch der Leute. Und dort zählt nicht das Äquivalenzprinzip, sondern die Frage, ob am Monatsende genug Geld da ist, wenn einer von beiden fehlt. Und genau hier liegt das eigentliche Problem, das über Rentensplitting weit hinausreicht. Viele Familien behandeln die Witwenrente wie einen garantierten Vertragsbestandteil — etwas, das feststeht, weil es schon immer so war. Tatsächlich ist sie nur eine politische Mehrheitsmeinung auf Zeit. Und Mehrheitsmeinungen ändern sich, manchmal über Nacht.

Vater Staat erinnert mich dabei an Bowser bei Mario Party 8. Eben steuert man noch auf den letzten Stern zu, dann entscheidet jemand auf der anderen Seite des Bildschirms, dass plötzlich andere Regeln gelten. Das Ehepaar an meinem Tisch hat diesen Bildschirm nicht einmal im Blick. Sie wissen nicht einmal, dass überhaupt jemand am Controller sitzt. Was macht man also, wenn der Gegner die Regeln selbst schreibt? Im Videospiel holt man sich ein Item, bevor Bowser überhaupt auf die Idee kommt, ins Spielfeld zu hüpfen. In der Realität heißt dieses Item Risikolebensversicherung — mit einer Absicherungssumme, die tatsächlich trägt, wenn die gesetzliche Rente es eines Tages nicht mehr tut. Nicht als Ersatz für Politik, sondern als das, was von beiden Seiten des Spielfelds aus gesehen unabhängig funktioniert: egal ob Splitting kommt, ob die Witwenrente bleibt, ob sich beides irgendwo in der Mitte trifft. Das ist der Punkt, an dem ich meinem Ehepaar am Tisch dann doch etwas sage.

Und genau hier liegt der Ball auch bei uns Vermittlern. Wir müssen in die Zukunft denken, bevor aus Kommissionspapieren Realität wird. Was ist eigentlich das Schlimmste, das dabei passieren kann — dass die Hinterbliebenen am Ende zu viel Geld haben? Für dieses Problem finden sich erstaunlich viele Abnehmer. Viel schlimmer ist, wenn sie zu wenig hätten, weil irgendwann zwischen Kommission und Kabinett die Spielregeln gewechselt haben, ohne dass es jemand ihnen gesagt hat.

Und wenn ich schon dabei bin, Zukunftsmusik zu spielen: Vielleicht wird die Ehe unter Rentensplitting-Bedingungen ja wieder das, was sie im Mittelalter für Königshäuser war — eine strategische Verbindung, nur dass die Mitgift heute nicht mehr aus Ländereien besteht, sondern aus Entgeltpunkten. Wer weiß, vielleicht braucht der WeddingPlanner der Zukunft neben dem Blumenarrangement auch eine 34d-Zulassung. Ich als IHK-Prüfer werde es beobachten.

Und vielleicht würde Prinzessin Peach ja dann endlich Bowser heiraten, statt den ewigen Mr. Niceguy Mario schon über 40 Jahre hinzuhalten. Bowser ist schließlich der Einzige in diesem Spiel mit einem gesicherten Königstitel.

Ich habe nichts dagegen, wenn die Politik den Controller in der Hand hält. Ich habe nur etwas dagegen, wenn meine Kunden glauben, sie würden mitspielen, obwohl sie in Wahrheit nur zuschauen. Genau deshalb ist Vorsorge keine Wette auf die nächste Reform, sondern eine Entscheidung für die eigene Unabhängigkeit.

Ein Beitrag von BANKROCKER® | Stephan Heider, MBA

Versicherungsmakler. Patchwork-Papa. Drei Kinder. Zwei Risiko-LVs. Nie verheiratet. Aber immerhin gut 21 Rentenpunkte.