Aufsichtswechsel ist beschlossen!

11.03.2020

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Nächstes Jahr im Herbst wird ein neuer Bundestag gewählt. Um Beschlüsse aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, bleibt also nicht mehr allzu viel Zeit. Ein Beschluss, der die Finanzdienstleistungsbranche betrifft, soll Anfang nächsten Jahres umgesetzt werden. Auch die Verwendung der damit frei werdenden Ressourcen ist bereits geplant.

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin beschlossen. Der Wechsel soll zum 1. Januar erfolgen. Durch den Gesetzentwurf werden die bisher geltenden Vorschriften in der Gewerbeordnung aufgehoben und inhaltlich weitgehend unverändert in das Wertpapierhandelsgesetz überführt. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, gelten Erlaubnisse, die nach Gewerbeordnung bereits bestehen, grundsätzlich weiter, vorbehaltlich eines Überprüfungsverfahrens (Nachweisverfahren) durch die BaFin. Laut Ministerium werden die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und die Honorar-Finanzanlagenberater sowie deren Prüfung der Einhaltung der Pflichten so ausgestaltet, „dass ein kostenschonendes Verfahren durch Risikoorientierung und weitgehende Digitalisierung gewährleistet ist“. Damit die Aufsichtsübertragung möglichst reibungslos abläuft, insbesondere im Hinblick auf bestehende Erlaubnisse und die erforderliche Zusammenarbeit zwischen den bisherigen Aufsichtsbehörden, werden Übergangfristen gewährt.

Durch die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin werden bei den Ländern Kapazitäten frei. Laut Koalitionsvertrag sollen diese dazu verwendet werden, die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich zu stärken.

„Mit der Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin beseitigen wir die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur. Im Einklang mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages schaffen wir eine einheitliche, spezialisierte und wirksame Aufsicht, die auch der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts gerecht wird. Dadurch, dass die Aufsichtsaufgaben bei der BaFin gebündelt werden, steigern wir die Qualität und Effektivität der Aufsicht insgesamt. Dabei wird dem Proportionalitätsgedanken Rechnung getragen und die Aufsicht risikoorientiert unter Nutzung digitaler Verfahren ausgestaltet, so dass im Ergebnis ein kostenschonender Aufsichtsansatz verwirklicht wird“, erläutert Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. (ahu)