BGH: Anwalt muss Versicherer Auskunft erteilen

24.03.2020

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Rechtsanwälte unterliegen der Schweigepflicht. Doch in wie weit geht diese Pflicht? Darüber hat nun das Bundesgerichtshof entschieden – und dabei der ROLAND Rechtsschutz Recht gegeben.

ROLAND Rechtsschutz hatte vom Rechtsanwalt eines Versicherten eine Zahlung erhalten. Jedoch gab es keine Angabe, worauf sich diese Zahlung beziehe oder ob die gegnerische Seite im Gerichtsprozess zu einer Kostenübernahme verurteilt worden sei. Daraufhin verlangte ROLAND vom dem Juristen Auskunft. Dieser lehnte jedoch mit Hinweis auf seine Verschwiegenheitspflicht ab. Der Bundesgerichtshof erteilte diesem Vorgehen nun endgültig eine Absage und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz. In der Urteilsbegründung heißt es, dass von „einer konkludenten Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den rechtsschutzversicherten Mandanten auszugehen“ sei und zwar „soweit es die Abrechnung des Mandats betrifft“. Sprich: Überlässt die Versicherte wie hier nach der Deckungszusage durch die Rechtsschutz-Versicherung die weitere Abwicklung dem beauftragten Anwalt, liegt darin regelmäßig das stillschweigende Einverständnis, Informationen zur Abrechnung an den Versicherer weitergeben zu dürfen. Der Anwalt kann sich dann gegenüber dem Rechtsschutz-Versicherer nicht auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen.

„Das höchstrichterliche Urteil bestätigt vollumfänglich unsere Rechtsauffassung zugunsten einer kundenorientierten und pragmatischen Praxis“, erklärt Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz. (ahu)