Das 5-Gänge-Menü für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
30.05.2013

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So mancher Versicherungsberater wird wieder zum Chefkoch und bereitet ein leckeres 5-Gänge-Menü für seine Kunden: die Start-ups und KMUs.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stellt für Erwerbstätige neben der gesetzlichen Rente eine zweite Säule der Alterssicherung dar, Arbeitgeber sind zum Angebot einer Gehaltsumwandlung verpflichtet. Und doch verzichten Erwerbstätige noch auf ihr Recht einer betrieblichen Altersversorgung – und damit auf eventuell einige hundert zusätzliche Euro pro Monat im Alter. Warum eigentlich?
Zukunftsfähig und renditeträchtig. Die bAV bietet Arbeitnehmern in kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, im Rahmen der Gehaltsumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei Rücklagen für die eigene Altersversorgung zu bilden. Ein Abschluss lohnt dabei selbst für den Fall, dass der Arbeitgeber nichts dazu beiträgt. Die sogenannte Gehalts- oder Entgeltumwandlung steht somit allen Arbeitern und Angestellten offen. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in einem kleinen Handwerksbetrieb oder in einem Konzern arbeitet. Vielmehr ist jeder Arbeitgeber rechtlich dazu verpflichtet, jedem Arbeitnehmer ein Angebot zu machen.
Kunden müssen in diesem Punkt und in der Abwicklungsweise hofiert werden, denn leider sind es immer noch lediglich 38 % der Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 bis 55 Jahren, die bislang diese zusätzliche Vorsorge durch eine bAV nutzen. Rund ein Drittel aller Arbeitnehmer ist dagegen der Meinung, dass ihr Arbeitgeber ihnen nichts Entsprechendes anbieten würde bzw. müsste. Das ist ein folgenschwerer Irrtum. In diesem Punkt ist dringend Aufklärung durch den Versicherungsberater geboten.
Aussichtsplattform mit vielen Perspektiven. Von der gesetzlichen Rente allein wird es künftig kaum noch möglich sein, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Oft gehört? Aber wer handelt auch ohne entsprechende Beratung? Auch wenn die meisten Bundesbürger der Meinung sind, dass das staatliche Rentensystem mehr als unzureichend ist, ziehen nach wie vor zu wenige Menschen die notwendigen Konsequenzen. Allein ein Drittel aller Arbeitnehmer macht aus Unkenntnis nicht von seinem Recht auf eine betriebliche Altersversorgung Gebrauch. Damit verzichtet diese Zielgruppe auf eine zusätzliche Absicherung des eigenen Ruhestandes. In kleinen und mittleren Unternehmen ist diese Zahl noch erheblich größer. Bedauerlich, denn die Mitarbeiter hätten auf diesem Weg die Möglichkeit, ihre Versorgungslücke zu schließen und Rücklagen für den Ruhestand aufzubauen. Und das bei geringen Abstrichen ihres Nettoeinkommens. Ein Teil des Bruttogehalts, die vermögenswirksamen Leistungen oder ein Teil der Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld fließen in diesem Fall ohne Abzüge in die eigene Vorsorge.
Medientauglich und repräsentativ. Bei der bAV handelt es sich sozusagen um ein 5-Gänge-Menü: Es gibt fünf Durchführungswege, wobei der Arbeitgeber die für ihn wirtschaftlichste Variante frei auswählen kann. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen entscheiden sich zur Reduzierung von Risiken und Verwaltungskosten für eine Zusammenarbeit mit einer Versicherung. Dabei zahlt der Arbeitgeber für den Mitarbeiter entsprechend Beiträge in einen Versicherungsvertrag ein. Die hierfür aufgewendeten Mittel werden entweder ganz oder teilweise aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers aufgebracht. Der entscheidende Vorteil: Das Ganze geschieht ohne jeglichen Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Dies bedeutet für den Arbeitnehmer, dass sich dadurch dessen steuerliche Belastung sowie die Höhe seiner Sozialabgaben verringern. Das monatliche Netto verändert sich hingegen durch die Beiträge zur Altersvorsorge nur geringfügig. Der auf diese Weise geförderte Beitrag ist auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Aktuell (Stand 2013) liegt dieser Höchstsatz bei 69.600 Euro, hiervon 4 Prozent = 2.784 Euro. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer zusätzlich pro Jahr noch einmal 1.800 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einfließen lassen kann. Vielfach schießt der Arbeitgeber noch eigene Zuschüsse bei. Das können zum Beispiel Gelder sein, die der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Die Zukunft liegt im E-Bike: Man lässt wieder arbeiten. Die Direktversicherung ist die häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung. In diesem Zusammenhang wird ein Rentenversicherungsvertrag durch den Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers mit einem Lebensversicherer abgeschlossen. Ganz wichtig: Der Arbeitnehmer kann hierbei mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Teil seines Gehalts zukünftig nicht mehr an ihn ausgezahlt, sondern vielmehr für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet werden soll. Diesen durch den Gesetzgeber begrenzten Beitrag behält der Arbeitgeber dann direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ein und überweist diesen letztlich direkt an die Direktversicherung. Durch diese Gehaltsumwandlung sinkt das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, denn es fallen weniger Steuern und Sozialabgaben an. Zusätzlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich an den monatlich abgeführten Beiträgen des Arbeitnehmers zu beteiligen. Beim Abschluss der Versicherung wird ein Zeitpunkt vereinbart, an dem der Arbeitnehmer dann eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung erhält. Als Termin wird dabei derjenige festgelegt, an dem der Arbeitnehmer in den Ruhestand geht.
Durch den Abschluss einer Direktversicherung haben Kunden weitere Vorteile: In die Direktversicherung können eine Hinterbliebenenversorgung sowie eine Absicherung der Berufsunfähigkeit integriert werden. Für den Fall eines Arbeitgeberwechsels hat der Versicherungsnehmer keine Nachteile zu befürchten, denn die über die Gehaltsumwandlung finanzierte Direktversicherung kann mitgenommen werden. Der Arbeitnehmer kann die Einrichtung einer Direktversicherung grundsätzlich verlangen. Für Beschäftigte in bestimmten Berufen – bspw. in der Metall-, Elektro- oder Textilindustrie – gibt es außerdem spezielle Branchentarife als Bestandteil tarifvertraglicher Regelungen.
Sach- und Fachkenntnis der bAV zeichnen sich aus. Weitere Modelle der bAV sind Pensionskassen. Der Unterschied zur Direktversicherung: Hier ist keine Versicherung, sondern eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung Träger. Auch in diesem Fall hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Beiträge vom Arbeitgeber per Gehaltsumwandlung finanzieren zu lassen. Dadurch ergeben sich auch hier steuerliche Vorteile. Der Arbeitnehmer erhält daraus zu einem bestimmten Termin eine Rente oder einen Einmalbetrag ausgezahlt. Zudem lassen sich auf diese Weise die Hinterbliebenen im Todesfall absichern. Kommt es zu einem Arbeitgeberwechsel, kann das angesparte Kapital in einen neuen Vertrag übernommen werden. Bietet der Arbeitgeber nur die Pensionsversorgung in seinem Unternehmen an, dann ist der Arbeitnehmer stets an diese Form der bAV gebunden. Für Gutverdiener hingegen eignet sich eher die Unterstützungskasse. Auch hier handelt es sich um eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Mit diesem Modell können Kunden einen besonders großen Versorgungsbedarf decken. Durch die Entgeltumwandlung in diesem Modell können daher auch hohe Beträge steuerfrei einbezahlt werden – und das unbegrenzt! Kunden haben zudem die Möglichkeit, sich alle Leistungen sowohl als Alters-, Invaliditäts- oder als Hinterbliebenenabsicherung auszahlen zu lassen. Der einzige Nachteil: Kommt es zu einem Arbeitgeberwechsel, kann der Kunde den Vertrag nur dann mitnehmen, wenn auch das neue Unternehmen Mitglied in derselben Unterstützungskasse ist.
(Dietmar Kern)
Betriebliche Altersvorsorge - Printausgabe 03/2013
http://finanzwelt.de/wp-content/uploads/Die_5_Durchfuehrungswege.pdf

Richtig abgesichert in den Urlaub: Versicherungen im Check
