BVK begrüßt Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
24.07.2025

Michael H. Heinz, Präsident des BVK / Foto: © BVK
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vorgelegt. Ziel ist es, die bAV attraktiver zu gestalten und ihre Verbreitung zu erhöhen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unterstützt diese Zielsetzung ausdrücklich.
„Die Förderung von Geringverdienern soll dabei verbessert werden und die Pensionskassen sollen die Möglichkeit erhalten, das Vorsorgekapital flexibler und dafür renditeorientierter anzulegen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das sind aus unserer Sicht gute Ansätze, wie auch das Einführen eines verpflichtenden Opting-out zur automatischen Entgeltumwandlung. “
Als Arbeitgeber- und Unternehmerverband bewertet der BVK auch die Erhöhung des steuer- und sozialversicherungsfreien Beitrags auf 1.200 Euro positiv. Arbeitgeber können somit deutlich mehr Beiträge leisten, die von der Belastung durch Lohnsteuer und Sozialabgaben befreit bleiben.
Die Anhebung des Förderhöchstbetrages für Arbeitnehmer könnte ebenfalls die bAV attraktiver machen. Damit könnte auch abgemildert werden, dass Beschäftigte aus der Förderung herausfallen, wenn ihre Gehälter steigen. Kritisch sieht dagegen der Verband, dass das Sozialpartnermodell gestärkt werden soll mit dem die bAV allein zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt wird.
„Es ist zwar sinnvoll, nichttarifgebundenen Unternehmen die Teilnahme an bestehenden Modellen zu erleichtern. Der Ausbau von Sozialpartnermodellen dürfe jedoch nicht zulasten individueller Lösungen gehen“, so BVK-Präsident Heinz. „Schließlich sollten nicht bestimmte bAV-Lösungen bevorzugt werden und wir Versicherungsvermittler sind qualifiziert, erfahren und nah dran an Arbeitgebern und Beschäftigten. Wer uns ausschließt, gefährdet Akzeptanz und Wirkung der Reform. Schließlich haben in der Regel weder die Gewerkschaften noch die Arbeitgeber eine Expertise, wenn es um die Absicherung fürs Alter geht. Das ist dagegen die Kompetenz unseres Berufsstands und der Versicherungs- und Finanzwirtschaft.“ (mho)

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