Die Auszeichnung für die Besten der Besten im Nachhaltigkeitsbereich

18.02.2022

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Unterschiedliche Wertungs- und Untersuchungsansätze

Warum kommt es vor, dass nachhaltige Ratings und Wertun­gen von verschiedenen Gesellschaften zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können? Zum einen gibt es verschiede­ne Verfahren und Untersuchungsansätze. So werden CO2- Ausstoß und ökologische Aspekte, soziale und kulturelle Eigenschaften sowie Verantwortlichkeit der Unternehmens­führung unterschiedlich gewichtet und auch beurteilt. Das bedeutet, dass im Wesentlichen drei Faktoren*: Umfang, Bemessung und Gewichtung bei abschließender Bewertung eine maßgebliche Rolle spielen, die dann eben zu unter­schiedlichen Ergebnissen führen können. Aus diesem Grund empfehlen wir, über die weiter oben angegebenen Links zu den jeweiligen Homepages die spezifizierten und individuel­len Untersuchungsansätze nachzulesen.

*Umfang: Unterschiede in der Zusammenstellung der zu untersuchenden Themenfelder Bemessung: Unterschiede in den Indikatoren, die Themen­felder messen sollen Gewichtung: Unterschiede in der relativen Wichtigkeit von Themenfeldern und/oder Indikatoren

Verfahren zur Eingliederung und Abstufung der Anlageklasse

Berücksichtigung des Zeitraums des nachhaltigen Manage­mentansatzes: Auf den Zeitraum des nachhaltig ausgerichte­ten Managementansatzes wird geachtet, um zu vermeiden, dass z. B. ein Fonds bei einer Fünf-Jahres-Auswertung, der erst seit einem Jahr auf Nachhaltigkeit umgestellt hat, in die Bewertung mit eingeht. Dasselbe gilt analog auch für kürzere Zeiträume, wobei immer das Jahr der Umstellung voll mitzählt.

SRI (Summary Risk Indikator): Der SRI ist ein standardisierter Risikoindikator, der sowohl die Volatilität (Schwankung) eines Finanzinstruments als auch die Bonität des Emittenten be­rücksichtigt. Bei der Volatilität des Finanzinstruments spricht man von Marktrisiko. Bei der Bonität des Emittenten von Kreditrisiko. Als Ergebnis dieser Kombination gibt es eine Einstufung in einer fünfstufigen Skala, wobei zwei ein gerin­ges und sechs das höchste Risiko darstellt. Bei Investment­fonds wird nur das Marktrisiko betrachtet, da das Kreditrisiko in einem Fondsportfolio gestreut ist. Eine Ausnahme bilden Garantiefonds, hier wird auch die Bonität des Garantiegebers mitberücksichtigt. Es werden also in den unterschiedlichen Kategorien nur Fonds mit derselben SRI-Klasse verglichen (nicht zu verwechseln mit SRRI-Klasse). In Ausnahmefällen, in denen kein SRI-Wert ermittelbar oder vorhanden ist, wurde SRRI-1 angenommen.

Zeitraum: Stichtag für die Performanceermittlungen ist der 30. September eines jeden Jahres. Von diesem Datum werden die zurückliegenden 12, 36 und 60 Monate für den Wertzuwachs in Prozent gemessen.

Voraussetzung Währung und Mindestvolumen: Es werden nur die Euro-Tranchen berücksichtigt. Mindestvolumen > 10 Mio. Euro.

Voraussetzung Fonds-Tranchen: Es werden nur die Retail- Tranchen berücksichtigt.

Thesaurierend/Ausschüttend: Es wurde grundsätzlich die thesaurierende Tranche gelistet. Bei Fonds, die keine thesau­rierende Tranche führen, haben wir die ausschüttende Tranche berücksichtigt.

Voraussetzung Anzahl der Fonds pro Kategorie: Es müssen mindestens fünf Fonds für ein Listing pro Kategorie vorhanden sein. Mit Stichtag 15.06.2021 wurde das Listing vorgenommen und die einzelnen Kategorien erstellt.

Datenabgleich: Um eine Übereinstimmung von öffentlich zu­gängigen Datenbanken und Angaben der Fondsgesellschaf­ten zu gewährleisten, wurden alle Fondsgesellschaften im Mai 2021 aufgefordert, über ein Datenblatt die für ein Listing er­forderlichen Angaben zu machen. Anfang Oktober wurden die umfangreichen Recherchearbeiten abgeschlossen. Fast alle Fondsgesellschaften sind dem nachgekommen; für die weni­gen Ausnahmen wurden die erforderlichen Informationen auf öffentlich zugängigen Datenbanken recherchiert. Für Vollstän­digkeit und Richtigkeit kann daher keine Gewähr übernommen werden.

Sustainable Development Goals der UN

Für das Jahr 2022 ist ein noch umfassenderes Nachhal­tigkeits-Listing geplant. Die Fondsgesellschaften sollen dann die wichtigsten fünf – aus den insgesamt 17 SDGs (Sustainable Developement Goals) – angeben, die im Fo­kus des Managements stehen. Allen Fondsgesellschaften sind die SDGs bereits heute ein Begriff und vereinzelt wer­den diese auch schon veröffentlicht. So können Ausrich­tung und Schwerpunkte der Fonds recht einfach erkannt werden.

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die weltweit der Si­cherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. Mit die­ser sogenannten Agenda 2030 will die Weltgemeinschaft auf unserer Erde ein menschenwürdiges Leben ermög­lichen und dabei gleichsam die natürlichen Lebensgrund­lagen dauerhaft bewahren. Sie hatte ihren Ursprung bei der Klimakonferenz 2012 in Rio, wurde im Herbst 2015 von der Generalversammlung der UN verabschiedet, umfasst neben den 17 globalen Zielen auch 169 Unterziele und soll bis 2030 wirkungsvolle Veränderungen vorrangig in diesen Bereichen erzielen.

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