Die Auszeichnung für die Besten der Besten im Nachhaltigkeitsbereich

18.02.2022

Foto: © Romolo Tavani - stock.adobe.com

MSCI: „MSCI ESG Fund Ratings sollen mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der ESG-Merkmale von Fonds- und ETF-Komponenten in Anlegerportfolios bieten. Da die Zahl der ESG-Fonds zunimmt und ESG-orientierte Anlageoptio­nen und -strategien von Vermögens- und Fondsmanagern übernommen werden, sind wir bestrebt, die Tools und Lö­sungen bereitzustellen, die Anlegern helfen, ESG-Risiken besser zu verstehen. ESG Investing (Sustainable Investing) wächst exponentiell, da immer mehr Anleger und Emitten­ten ESG- und Klimadaten und -instrumente nutzen, um ihre Anlageentscheidungen zu unterstützen. Die ESG-Ursprünge von MSCI reichen bis ins Jahr 1972 zurück. Der erste MSCI-ESG-Index wurde 1990 auf den Markt gebracht. Seit 1999 bewerten wir Unternehmen auf der Grundlage von bran­chenrelevanten ESG-Risiken. Wir sind stolz darauf, mit über 1.700 Kunden weltweit zusammenzuarbeiten, darunter füh­rende Pensionsfonds, Vermögensverwalter, Berater, Banken und Versicherungen.“

www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-fund-ratings

ISS ESG: „ist der Responsible-Investment-Bereich von Institutional Shareholder Services Inc., dem weltweit führenden Anbieter von ESG-Lösungen für Investoren, Asset Managern, Hedge­fonds und Anbietern von Vermögensdienstleistungen. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Corporate Governance und 25 Jahren Erfahrung in der Bereitstellung von fundiertem Nachhaltigkeits-Research ist ISS ESG der Partner der Wahl für institutionelle Investoren. Diese können mit den Lösungen von ISS ESG nachhaltige Anlagepolitiken und -praktiken entwickeln und integrieren sowie entspre­chende Portfoliounternehmen durch Screening-Lösungen beobachten. ISS ESG bietet darüber hinaus Klimadaten, Analysen und Beratungsdienstleistungen, mit denen Inves­toren klimabedingte Risiken über alle Anlageklassen hinweg messen, verstehen und bewerten können. Zudem liefert ISS ESG Research und Ratings zu Unternehmen und Ländern und ermöglicht es seinen Kunden, materielle soziale und ökologi­sche Risiken zu identifizieren und Chancen wahrzunehmen. Dieses ganzheitliche Lösungsangebot wird zusätzlich ergänzt durch einen etablierten Standard für die Analyse, Bewertung, Prognose und Berücksichtigung der finanziellen Dimension von Unternehmen.“

www.issgovernance.com/esg/fund-rating/

FNG: „Das FNG ist seit 2001 der Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen im deutschsprachigen Raum (D, A, CH). Zu unseren rund 200 FNG-Mitgliedern zählen Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Ratingagenturen, Finanzberater:innen, wissenschaftliche Institutionen, Versicherungen, NGOs und Privatpersonen. Darüber hinaus ist das FNG Gründungsmit­glied des europäischen Dachverbandes Eurosif.“

www.forum-ng.org/de/qualitaet-und-standards/fng-siegel

Datenerhebung

Seit Mai 2021 wurde eine umfangreiche Datenbank ange­legt. Informationen wurden hierzu über Recherchearbeiten aus öffentlich zugänglichen Portalen und Datenbanken sowie den Webseiten der Fondsgesellschaften zusammengetragen und abschließend durch schriftliche Nachfrage bei den Ge­sellschaften selbst zur Kontrolle ausgewertet.

Regelwerk und Auswahlkriterien

Voraussetzung Zulassung in Deutschland Es werden nur Publikums-Investmentvermögen mit Vertrieb in Deutschland (§§ 294, 310, 316 oder 320 KAGB) und inlän­dischen Verwahrstellen (§§ 68 ff., 80 ff. KAGB) berücksichtigt.

Voraussetzung Offenlegungsverordnung Art. 8 und Art. 9 Im November 2019 wurden die Maßnahmen des EU-Ak­tionsplans „Sustainable Finance Disclosure Regulation“ (SFDR) verabschiedet. Dabei sollen unter Berücksichtigung der Merkmale z. B. die Zielerreichung der Nachhaltigkeits­wirkung möglichst anhand von Indikatoren quantifiziert und mit einem Index oder einer Benchmark verglichen werden können. Für ein Listing ist entweder Art. 8 oder Art. 9 Vo­raussetzung. Der Unterschied zwischen Art. 8 und Art. 9 Produkten ergibt sich aus der Gestaltung und Vermarktung des Produktes. Art. 9 Produkte besitzen ein angestrebtes Nachhaltigkeitsziel (bspw. Reduktion von CO2 Emissionen oder Schaffung von bezahlbarem Wohnraum), Art. 8 Produk­te berücksichtigen dabei lediglich ökologische oder soziale Merkmale in der Investitionsentscheidung. Für beide Finanz­produkte gelten zusätzliche Offenlegungspflichten in vorver­traglichen Dokumenten, im regelmäßigen Reporting sowie auf der Website, wobei sich die Anforderungen zwischen beiden Produktarten unterscheiden.

Voraussetzung Label/Siegel/Rating Detaillierte Prüfungen und Ratings von weitestgehend unab­hängigen Organisationen und Institutionen vermitteln einen Einblick in die nachhaltigen Strategien und Management ansätze sowie deren Ernsthaftigkeit bei Umsetzung und Ein­haltung. Die mit den höchsten Qualitätsstandards und den umfangreichsten Datenerhebungen werden als Maßstab vo­rausgesetzt. Mindestens eines dieser drei ausgesuchten La­bels/Siegel/Ratings ist Voraussetzung, um gelistet zu werden. Dabei müssen folgende Bewertungen erreicht sein:

Die jeweiligen Wertungen werden in den Performance-Listings aufgeführt, tragen aber nicht zum Ergebnis bei. Damit kann ein verfälschtes Ergebnis durch eventuell willkürliche Gewichtungen der Labels/Siegel/Ratings vermieden werden (Stichtag 30.09.2021). Bei Performancegleichstand entscheidet das bessere Ratingergebnis zum Zeitpunkt der Erfassung über die Platzierung.

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