Die wichtigsten Versicherungsfragen zum Karneval
11.02.2026

Foto: © Kleberpicui - stock.adobe.com
Helau, alaaf und ahoi – die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange und erreicht am Rosenmontag den Höhepunkt! Ob kleine Feuerwehrhelden, funkelnde Prinzessinnen oder ausgelassene Teenager: Überall im Land wird generationenübergreifend gefeiert, getanzt und gelacht. Wo viel Trubel herrscht, passiert jedoch schnell auch mal ein Missgeschick. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, welche Versicherungen jetzt wichtig sind – und worauf Familien besonders achten sollten.
Wenn beim Spielen bei Freunden das Vampircape den Fernseher vom Lowboard reißt oder der kleine Pirat auf der Party von Bekannten eine wertvolle Vase umstößt, kann das teuer werden. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Wichtig zu wissen: Minderjährige Kinder sind in der Regel über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert und Kinder unter sieben Jahren gelten gesetzlich als deliktunfähig – sie haften also nicht für selbst verursachte Schäden. Wenn Eltern allerdings ihre Aufsichtspflicht verletzen, können sie dennoch zur Verantwortung gezogen werden. Für Eltern mit Teenagern gilt: Jugendliche sind in der Regel bis zum Abschluss ihrer Ausbildung über die elterliche Haftpflichtversicherung abgesichert.
Hausratversicherung: Schutz für Wertgegenstände zu Hause
Wer zu Hause feiert, sollte Wertgegenstände wie Schmuck, Kameras oder Tablets am besten wegschließen. Denn hier leistet die Hausratversicherung bei Abhandenkommen dieser Dinge nur, wenn es sich um Einbruchdiebstahl oder Trickdiebstahl handelt. Unberührt hiervon gilt weiterhin Versicherungsschutz bei Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel, sowie Elementargefahren oder Vandalismus nach einem Einbruch. Nicht versichert ist der Veranstalter der Party, wenn ein Gast die Bowle über den Teppich schüttet. Hier hilft dann aber die Haftpflichtversicherung des Gastes.
Unfallversicherung: für den Fall der Fälle
Ob Funkenmariechen, Gardetänzer oder Faschingswagenmitfahrer: Bei engen Räumen, Menschenmengen und Kostümen kann ein Sturz schnell passieren. Führt ein Unfall zu dauerhaften Schäden, bietet eine private Unfallversicherung finanziellen Schutz. Aber Achtung: Übermäßiger Alkoholkonsum kann den Versicherungsschutz gefährden. Und noch ein Funfact zum Thema Kamelle: Gerade bei den zahlreichen Umzügen kann auch ein harmlos geworfener Bonbon mal ins Auge gehen. In solchen Fällen greift dann die Haftpflichtversicherung des Werfers. Ausnahme: Der Schaden wurde vorsätzlich oder unter erheblichem Alkoholeinfluss verursacht.
Bleibt also nur noch: Rein ins Kostüm, raus ins Getümmel – ob mit Helau, Alaaf oder Ahoi, bleibt ganz der jecken Laune überlassen.
Eine Servicemeldung der DVAG.

Ihr gutes Recht im Skiurlaub









