Diese Herausforderungen lauern beim Eigenheim

17.01.2019

Das neue Eigenheim steht im Grünen, das Grundstück ist vielleicht sogar schon erschlossen. Dennoch können noch einige andere Schwierigkeiten auf die neuen Eigenheimbesitzer zukommen./ Foto: © js-photo - fotolia.de

Die Grundsteuerreform und die neue Grundsteuer ab 2020

Es hängt vom Bundesland ab, wieviel Grundsteuer Immobilieneigentümer (oder Mieter als Teil der Nebenkosten) bezahlen. Hebesätze können zwischen 340% und 900% schwanken, was, nach Meinung vieler Politiker gegen das Gleichheitsprinzip verstoße. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Berechnung der Grundsteuer am 10. April 2018 als verfassungswidrig. Außerdem wurde eine Reform der Grundsteuer eingeleitet. Diese besagt, dass bis zum 31.12.2019 die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer neu geregelt werden muss. Bereits seit der letzten Reform aus dem Jahr 2016 liegt ein Gesetzesentwurf des Bundesrates für die Neubewertung des Grundstücks- und Gebäudewerts vor, welcher den Einheitswert ersetzen soll. Die Kritik an der geplanten Reform ist groß, da Städte und Gemeinden um eine ihrer größten Einnahmequellen fürchten.

Obwohl seitens des Bundestages noch kein Beschluss der Grundsteuerreform vorliegt, steht fest, dass die Pläne der Länder die Grundsteuer für (zukünftige) Eigenheimbesitzer deutlich in die Höhe treiben könnten. Wer noch 2019 in eine Immobilie investiert, wird spätestens kommendes Jahr von der eventuellen Erhöhung der Grundsteuer betroffen sein. Nach Analysen des Eigentümerverbandes "Haus & Grund", bei welchen 500 Immobilien in verschiedenen Städten nach der vorgeschlagenen Formel berechnet wurden, werde es eine durchschnittlich 30-fache Erhöhung geben. Besitzer und Bewohner beispielsweise eines Einfamilienhauses müssten in Zukunft statt 500 € jährlich 15.000 € an Grundsteuer bezahlen. Für Käufer mag die Erhöhung nicht so drastisch wirken, weil sie kaum einen Vergleich zu vorher haben, die hohen Kosten treffen sie aber natürlich gleichermaßen.

Dabei ginge es eigentlich auch anders, so Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: "Die Kommunen brauchen neben Gebühren und Beiträgen weitere Einnahmen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dazu bedarf es aber nicht zwingend einer Grundsteuer. […] Wenn, dann muss bis Ende dieses Jahres ein neues Gesetz verabschiedet sein. Scholz‘ wertabhängiges Modell kann es nicht sein. Dann bleibt nur noch ein Modell, das sich ausschließlich auf die Grundstücks- und Gebäudefläche bezieht. Das wäre einfach, gerecht und könnte recht schnell umgesetzt werden."

Denkbar sei als Alternative zur Erhöhung der Grundsteuer außerdem eine stärkere Beteiligung der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern, wie beispielsweise der Einkommensteuer. Da die Steuereinnahmen in den letzten Jahren deutlich höher waren, könnten Bund und Länder dies problemlos verkraften; durch den Wegfall der Grundsteuer ließen sich von Seiten des Staats aus außerdem die Wohnkosten für Mieter und Eigenheimbesitzer gleichzeitig angenehm senken.

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