Einbruchdiebstahl und Hausratversicherung: Was ist zu beachten, bevor es zu spät ist

28.04.2026

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Während die Gesamtkriminalität in Deutschland 2025 um 5,6 Prozent zurückging, entwickelte sich Wohnungseinbruchdiebstahl entgegen dem Trend. Mit über 82.000 erfassten Fällen stieg die Zahl gegenüber dem Vorjahr um knapp 6 Prozent, der vierte Anstieg in Folge. Dazu kommt noch ein gewaltiges Dunkelfeld: Schätzungen zufolge werden von den gesamten Wohnungseinbrüchen nur etwa 57 Prozent angezeigt und bei Einbruchversuchen liegt die Quote noch viel niedriger.

Wer glaubt, mit einer bestehenden Police sei alles gut, täuscht sich möglicherweise. Zwischen dem, was eine Hausratversicherung an Leistungen verspricht, und dem, was sie tatsächlich bei einem Schadensfall erstatten muss, klaffen oft große Lücken.

Was die Hausratversicherung leistet – und wo sie versagt

Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl, Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm usw. Die Hausratversicherung erstattet bei Schaden den Wiederbeschaffungswert gestohlener oder beschädigter Gegenstände, nicht den Zeitwert. Wer gut abgesichert mit einer Hausratversicherung ist, bekommt also nicht das, was ein Gegenstand nach Jahren der Nutzung noch wert ist, sondern was eine vergleichbare Neuanschaffung kostet.

Die Tücke liegt im Detail. Waren wie Bargeld etwa sind nur bis zu einem Betrag von 1.000 bis 2.000 Euro versichert, es sei denn, es lagert im Tresor, der mit dem Gebäude fest verbunden ist. Schmuck, Uhren und Wertsachen unterliegen oft einer prozentualen Begrenzung, die bei schwachen Tarifen bis auf 20 Prozent des tatsächlichen Wertes absinken kann. Kein Diebstahl außerhalb der Wohnung ist mitversichert, das klassische Taschendiebstahl-Risiko in der Standardpolice nicht, muss gesondert vereinbart werden.

Unterversicherung: Das unterschätzte Risiko

Einer der häufigsten Fehler beim Hausratschutz ist die Unterversicherung. Sie entsteht, wenn die Versicherungssumme nicht mehr ausreicht, um den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert des Hausrates zu decken. Wer vor Jahren einen Vertrag abgeschlossen hat und seither Möbel, Elektronik oder Wertsachen gekauft hat, ohne die Summe zu erhöhen, bleibt im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzen.

Das Prinzip ist einfach: Ist ein Hausrat 100.000 Euro wert, aber nur für 80.000 Euro versichert, erhält der Versicherte im Schadensfall nur 80 Prozent, auch wenn der konkrete Schaden viel geringer ausfällt. Ein gestohlenes Notebook für 1500 Euro wird dann nur mit 1200 Euro vergütet. Die Inflation der vergangenen Jahre hat dieses Problem nicht besser gemacht: Wiederbeschaffungspreise für Möbel, Elektrogeräte und Haushaltsgegenstände sind gestiegen, die Versicherungssummen etlicher Verträge jedoch nicht.

Faustregel für die grobe Kalkulation: Versicherungsexperten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 650 bis 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche – ein Orientierungspunkt, dessen Höhe sich je nach Ausstattung nach oben hin justieren lässt.

Was ist nach einem Einbruch konkret zu tun?

Nach einem Einbruch zählt schnelles Handeln. Erste Anlaufstelle ist die Polizei. Ohne Anzeige kann in der Regel kein Versicherer regulieren. Aktenzeichen und Stehlgutliste müssen anschließend bei der Polizei angefordert werden.

Die Stehlgutliste ist das zentrale Dokument im Regulierungsprozess. Sie listet alle entwendeten Gegenstände mit ihren Beschreibungen und Werten auf. Wer Kaufbelege, Fotos oder Seriennummern seiner Dinge gespeichert hat, ist klar im Vorteil. Viele Versicherer empfehlen, wichtige Objekte regelmäßig zu fotografieren und Rechnungen digital abzuspeichern – nur tun viele dies erst nach einem Schadensfall. Zu beachten ist außerdem, dass Schäden durch das Aufhebeln oder Einschlagen an Türen, Fenstern oder anderen Bauteilen, bevor Reparaturen vorgenommen werden, dokumentiert werden müssen. Diese Folgeschäden an Gebäudeteilen sind in aller Regel ebenfalls über die Hausratpolice abgesichert. (fw)