Eine Heimat für gefallene Engel

06.09.2023

Der Vermögensverwalter VanEck hat am 6. September den VanEck US Fallen Angel High Yield Bond UCITS ETF an der Deutschen Börse Xetra und der London Stock Exchange gelistet. Laut Pressemittelung können mit diesem neuen Exchange Traded Fund Anleger in US-amerikanische Unternehmensanleihen investieren, die als Investment-Grade-Anleihen in US-Dollar herausgegeben und zu Hochzinsanleihen herabgestuft wurden. Die Unternehmensanleihen werden für den ETF bei einer Herabstufung auf Hochzinsniveau gekauft.

„Viele institutionelle Anleger sind aufgrund ihres Mandats gezwungen, Anleihen bei einer Herabstufung unter Investment Grade zu verkaufen. Unsere Strategie kauft somit systematisch überverkaufte und möglicherweise unterbewertete Anleihen“, erklärt dazu Martijn Rozemuller, CEO bei VanEck Europe. „Solche gefallenen Engel haben in der Vergangenheit eine höhere Wahrscheinlichkeit gezeigt, nach einer Herabstufung wieder Investment-Grade-Status zu erlangen, als das breite Spektrum an Hochzins-Anleihen. Dies bietet neues Kurspotenzial, an dem Anleger mit unserem ETF teilhaben können.“

Mit seiner Fallen-Angels-Strategie investiert der ETF in Sektoren, in denen es häufig zu Herabstufungen kommt. In der Vergangenheit galt das beispielsweise im Jahr 2008 für den Bankensektor oder 2016 für den Energiesektor. Im Vergleich zu breiten High-Yield-Anleihen weisen Fallen Angels trotz dieser Herabstufungen oft eine höhere Kreditqualität mit einer höheren Konzentration von BB-Anleihen auf.

Der physisch replizierende VanEck US Fallen Angel High Yield Bond UCITS ETF folgt dem ICE US Fallen Angel High Yield 10% Constrained Index, der die Wertentwicklung von Unternehmensanleihen in US-Dollar mit einem Rating unterhalb von Investment Grade abbildet. Diese Anleihen müssen auf dem US-Inlandsmarkt emittiert und zum Zeitpunkt der Emission mit Investment Grade bewertet worden sein sowie eine Restlaufzeit von mindestens einem Jahr haben.

Der thesaurierende ETF wird monatlich neugewichtet und hat eine Gesamtkostenquote (TER) von 0,35 Prozent pro Jahr. (fw)