"Es darf keine Insolvenzen 1. und 2. Klasse geben"

09.10.2019

RA Martin Zeil, Bayerischer Staatsminister a.D. Kanzlei SLB Kloepper, München, auf der ZInsO-Praktikertagung / Foto: © Ralph Veil

Ex-Minister spricht über das Reich der Mitte

Bei der anschließenden Dinner Speech stand besonders das Thema China im Mittelpunkt. Das lag besonders am Redner: Ex-Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping, der mittlerweile ein Beratungsunternehmen führt, das sich mit der Strategie- und Geschäftsentwicklung von Unternehmen und Institutionen in China beschäftigt.

Der zweite Tag der Veranstaltung wurde von Georg Fahrenschon eröffnet. Der ehemalige Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes übte in seinem Grußwort Kritik an der aktuellen Zentralbankpolitik, die zwar mit dem in Umlauf gebrachten Geld derzeit viele Probleme heile, aber damit keine Garantie für die Zukunft abgebe. Vor diesem Hintergrund sei eine Tagung zum Kapitalmarktrecht in der Krise auch von enormer Wichtigkeit sei. Der Schirmherr der Veranstaltung machte damit auch klar, dass diese auch im Jahr 2020 eine Fortsetzung finden werde.

Der erste inhaltliche Vortrag des zweiten Tages gehörte Prof. Dr. Markus Gehrlein. Der BGH-Richter stellte anhand verschiedenster Fallbeispiele die Rechtsprechung bei Insolvenzfällen von Anlagegesellschaften dar. Durch zahlreiche Wortmeldungen der Teilnehmer, die gerne die Gelegenheit nutzen, die Privatmeinung eines BGH-Richters zu hören, entstand dabei eine sehr interaktive Diskussion.

Wie sind Nachrangdarlehen insolvenzrechtlich zu behandeln?

Mit der Frage beschäftigte sich Rechtsanwalt Andreas Dimmling. Zum Abschluss des Vortrages über das „trockene“ (O-Ton Dimmling) Thema gab der Anwalt noch einen wichtigen Tipp bezüglich der Zinsen und Nebenforderungen: So seien diese nicht automatisch vom Nachrang erfasst und deshalb explizit in den Verträgen zu regeln.

So steht es aktuell um die Kommandistenhaftung

Nach der Insolvenz einer Beteiligung erhalten viele Anleger noch Post vom Insolvenzverwalter, der darin eine Rückzahlung von Ausschüttungen fordert. Rechtsanwalt Ralph Veil vertritt viele solcher Anleger und versucht dabei über verschiedene Methoden, die Zahlungspflicht zu vermeiden. Welche das sind und vor welche Probleme er dabei stößt, erklärte der Anwalt in seinem Vortrag. Bspw. stelle die in der Praxis verwehrte Einsicht in Akten von Insolvenzverwalter ein großes Hindernis dar. Auch bestehen bezüglich des Innenausgleiches, wenn nur eine Handvoll Anleger in Anspruch genommen werde, viele Unklarheiten.

Die praktische Bedeutung der AGB…

… bei den Nachrangkonstruktionen stand beim Vortrag von Dr. Petra Leupold im Mittelpunkt. Die Wiener Rechtsanwältin betonte dabei, dass es unstrittig sei, eine AGB-Kontrolle bei Nachrangdarlehen durchzuführen, aber weiterhin Unklarheit darüber herrsche, welche Rechtsfolgen es nach sich ziehe, wenn eine Nachrangklausel den AGB-Kontrollen nicht entspricht.

Wie es um die Haftung steht, wie die Sanierung von geschlossenen Investment KGen funktioniert und vieles mehr, erfahren Sie auf Seite 4