"Es gibt keinen Grund für einen Wechsel"

16.01.2020

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW

Im nächsten Jahr soll die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler von den Gewerbeämtern und IHKen auf die BaFin übergehen. Das geht aus einem Ende vergangenen Jahres vorlegten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor. Diese Pläne werden vom AfW abgelehnt. Hierzu hat der Verband nun eine Stellungnahme verfasst - und übt hierbei harsche Kritik.

In seiner Stellungnahme kritisiert der AfW, dass sich das bisherige Aufsichtssystem bewährt habe und es "keinen erkennbaren qualitativen Grund" gäbe, einen Wechsel zu vollziehen. Vielmehr bestünden erhebliche Zweifel daran, ob die BaFin die bessere Aufsichtsbehörde wäre. Vielmehr befürchtet der AfW, dass die Aufsichtsqualität unter der BaFin sinken könnte. Hierbei verweist er auch auf zahlreiche Anlageskandale in den vergangenen Jahren, während von Seiten der Finanzanlagenvermittler keine Schadensfälle bekannt seien. Letzteres sei der Bundesregierung auch bekannt, wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP hervor gehe.

Mit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin widerspreche die Bundesregierung zudem wichtigen Aussagen des Koalitionsvertrages, bspw. die Vereinfachung von Existenzgründungen oder Bürokratieabbau. Zudem kritisiert der AfW, dass die im Referentenentwurf genannten Kosten für den Aufsichtswechsel viel zu optimistisch angesetzt wären: So geht der Referentenentwurf davon aus, dass pro Vertriebsgesellschaft 1.124,64 Euro anfallen würden. "Die Zahlen erwecken durch ihre Genauigkeit zwar den Eindruck einer sorgfältigen Ermittlung. Sie sind indes nicht belastbar. Vielmehr wirkt es so, als ob die angenommenen Werte überwiegend „aus der Luft gegriffen“ sind. Dass die Kosten wohl eher aus politischen Gründen schöngerechnet werden sollten, zeigt sich an den wenigen Stellen, an denen nicht lediglich pauschale Werte angegeben werden", so die harsche Kritik des AfW.

Die komplette Stellungnahme können Sie hier lesen. (ahu)