Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung
18.02.2026

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Häufige Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung
Folgende Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung sind häufig anzutreffen:
- Unklare oder allgemeine Formulierungen: Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die zu allgemeine oder ungenaue Beschreibung der beruflichen Tätigkeit. So hat es z.B. für einen gelernten Zimmermann nicht gereicht, eine bloße Angabe zu machen, er habe als Zimmermannsgeselle im kleinen Team in einer Fertigbaufirma gearbeitet und dabei seien nicht nur Zimmermannsarbeiten angefallen, sondern auch körperlich anstrengende Arbeiten. Nach Auffassung des BGH lag hierdurch kein hinreichend klares Bild vor. Selbst die Vorlage eines Auszugs aus der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zimmerer-Handwerk vermochte die unerlässliche Konkretisierung noch nicht herbeizuführen, vgl. Konkrete Tätigkeitsbeschreibung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH).
- Untertreibung oder Übertreibung der Anforderungen: Manche Versicherte neigen dazu, ihre Tätigkeit zu unterschätzen oder zu übertreiben. Eine zu starke Betonung von körperlichen oder mentalen Anforderungen kann zu Missverständnissen führen. Andererseits kann eine zu geringe Angabe der Anforderungen dazu führen, dass der Versicherer den Beruf als weniger anspruchsvoll ansieht, als er tatsächlich ist, was die Einstufung der Berufsunfähigkeit beeinflussen kann.
- Falsche Berufsbezeichnungen: Es ist wichtig, die Berufsbezeichnung korrekt und ohne Abkürzungen zu verwenden. Eine fehlerhafte oder ungenaue Berufsbezeichnung kann dazu führen, dass die Versicherung die Tätigkeit nicht korrekt einstuft und die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt. Eine genaue und eindeutige Angabe der Berufsbezeichnung, wie sie im Arbeitsvertrag oder in der offiziellen Berufsliste zu finden ist, ist daher unerlässlich (siehe hierzu auch: Anforderungen an die Beschreibung des Berufs).
- Nichtberücksichtigung von Veränderungen im Berufsalltag: Oft wird bei der Tätigkeitsbeschreibung der aktuelle Stand der Arbeit unterschätzt. Wenn sich die Aufgaben im Laufe der Jahre verändert haben – etwa durch technologische Entwicklungen oder Änderungen im Aufgabengebiet – sollte dies unbedingt in der Tätigkeitsbeschreibung berücksichtigt werden. Ein Job, der früher körperlich weniger anspruchsvoll war, kann sich im Laufe der Jahre zu einer mental belastenden Tätigkeit entwickeln, die im Falle einer Berufsunfähigkeit eine andere Bewertung erfordert.
Konsequenzen bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben
Falls der Versicherte widersprüchliche Angaben macht, wie etwa unterschiedliche Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden oder mehr als 50 Stunden), fehlt es an einer klaren und nachvollziehbaren Darstellung seiner tatsächlichen Berufstätigkeit. In solchen Fällen wird die Beurteilung der Berufsunfähigkeit erschwert, führt zu Fehlinterpretationen und kann im Worst Case zu einer Ablehnung des Leistungsantrags führen.
Fazit
Die Anforderungen an die Beschreibung des Berufes, welche die Rechtsprechung stellt, sollten nicht unterschätzt werden. Es ist ratsam, den Leistungsantrag möglichst frühzeitig und idealerweise bereits zu Beginn mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht auszufüllen. Auf diese Weise kann bestenfalls vermieden werden, dass keine späteren Probleme bei der Bearbeitung des Antrags entstehen, die zu einer Reduzierung oder gar einer Ablehnung der Leistung führen könnten.
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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