Fels in der Zins-Brandung

21.05.2024

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Wie auch immer sich die Zinsen weiter entwickeln werden – wer eine Immobilie erwerben oder sanieren will, ist auf Eigenkapital angewiesen. Die Nachfrage nach Bausparverträgen steigt, auch als ein Mittel zur Zinsabsicherung. 21,8 Mio.  abgeschlossene Bausparverträge zählten die Bausparkassen Ende 2023. Unabhängig vom Auf und Ab an den Zinsmärkten kann man sich bei Hausbau oder Modernisierung darauf verlassen, dass der Zins für Bauspardarlehen von Anfang an feststeht. Das Darlehen kann mit Zuteilung des Bausparvertrags beantragt werden.

Bei Banken können Sanierungswillige Darlehen bis zu 50.000 Euro – zum Beispiel für Heizungstausch oder Wärmedämmung – meist nur als vergleichsweise hoch verzinste Ratenkredite aufnehmen. Über die Vorfinanzierung eines Bausparvertrages sind solche Kreditsummen hingegen möglich und häufig bei Bausparkassen direkt abschließbar.

„Bei großen Vorhaben wie dem Wohnungskauf wird das Guthaben auf einem Bausparvertrag als Eigenkapital akzeptiert. Dadurch können sich auch die Konditionen für ein Bankdarlehen verbessern“, erläutert Holm Breitkopf von der BHW Bausparkasse.

Einkommensgrenzen für Arbeitnehmersparzulage erhöht

Neues gibt es von der staatlichen Bausparförderung. Für die Arbeitnehmersparzulage haben sich die Einkommensgrenzen ungefähr verdoppelt – für Ledige auf ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro, für Verheiratete auf 80.000 Euro pro Jahr. „Der Kreis der Begünstigten vergrößert sich deutlich“, so Breitkopf. Förderberechtigte, die in einen Bausparvertrag einzahlen, können eine jährliche Zulage von neun Prozent auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 470 Euro (Ledige) bzw. 940 Euro (Verheiratete) erhalten. VL sind freiwillige Leistungen vieler Arbeitgeber von bis zu 480 Euro jährlich. (ml)