Führungskräften droht persönliche Haftung

29.04.2026

Foto: © R+V

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Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haften Unternehmen für Datenschutzverstöße ihrer Beschäftigten. Unterlassen Führungskräfte angemessene Sicherheitsvorkehrungen, können sie persönlich haftbar gemacht werden.

Zur Vorbeugung ist ein professionelles Risikomanagement unverzichtbar. Einrichtung, Dokumentation und Kontrolle sind originäre Pflichten jeder Unternehmensleitung. Versäumt sie das, macht sie sich dem Unternehmen oder Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig. Im Übrigen auch, wenn Mitarbeiter als Vertrauensperson das Unternehmen oder Dritte vorsätzlich schädigen. 

Deshalb ist die Absicherung des Managements durch eine D&O- und Vertrauensschadenversicherung sowie den R+V-Spezial-Straf-Rechtsschutz essenziell.  

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Die R+V ist einer der führenden D&O-Versicherer in Deutschland. Weltweit schützen wir damit alle Vorstands-, Geschäftsführungs-, Aufsichtsrats-/Beirats-Mitglieder sowie leitende Angestellte. Die Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Firmen und Selbstständige sichert der R+V-Spezial-Straf-Rechtsschutz ab. Top-Manager können ihren Versicherungsschutz mit dem Persönlichen Spezial-Straf-Rechtsschutz personenbezogen optimieren.

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