IVG-Gläubiger segnen Insolvenzplan ab
08.04.2014

IVG Immobilien AG
Die Gläubiger der insolventen IVG Immobilien AG haben dem vorliegenden Insolvenzplan zugestimmt.
Laut dem Plan sollen nicht nachrangige unbesicherte Gläubiger mindestens 60 % des Nennwertes ihrer Forderungen erhalten, für nachrangige Gläubiger gibt es im Insolvenzplan keine Regelung. Für Altaktionäre ist das Bezugsrecht für die Mitte des Jahres geplanten Kapitalerhöhungen ausgeschlossen.
Die IVG hat im August 2013 Insolvenz angemeldet und die Durchführung eines Sanierungsverfahrens mit Gläubigerschutz beantragt. Seit 01.11.2013 befindet sich der Konzern in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Printausgabe 02/2014
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