Kia Ora im Krankenhaus
15.10.2025

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Im vergangenen Jahr haben sich 158 Schülerinnen und Schüler für einen schulischen Auslandsaufenthalt über ICXchange entschieden, einem gemeinnützigen Verein für internationalen Schüleraustausch, der sowohl deutsche Schülerinnen und Schüler ins Ausland als auch ausländische Austauschschülerinnen und -schüler nach Deutschland vermittelt.
Seit Gründung des Vereins haben schon mehr als 10.000 Personen diesen Schritt gewagt, der nicht nur den Heranwachsenden, sondern vor allem auch deren Eltern einiges abverlangt: Die schulischen Fehlzeiten müssen mit der aktuellen Schule abgeklärt werden, Visa beantragt – und natürlich Versicherungen abgeschlossen werden. Je länger solch ein Austausch ist, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung: „Während meiner gesamten Zeit bin ich nur einmal krank geworden“, berichtet etwa die Austauschschülerin Mirja Nelz aus Suthfeld, die ein Semester 2023/2024 in Paddock Wood in England bei einer Gastfamilie verbracht hat: „Das war die Phase, in der ich am meisten Heimweh hatte, ich wollte einfach nur in mein Bett in Deutschland und von meiner Mama umsorgt werden“. Das ist noch ein vergleichsweise harmloses Beispiel. Je nach Gastland und Erkrankung verbergen sich dabei deutlich höhere Risiken, als viele auf dem ersten Blick vermuten.
Ohne Versicherung verlässt daher kein ICXchange-Austauschschüler das Land: Zwölf Länder sind im Katalog gelistet, in all diesen Ländern gibt es Schulen, mit denen ICXchange in engem Austausch steht, darunter auch in exotischen Zielen wie etwa die Galapagos-Inseln oder Neufundland. Die Aufenthaltsdauer kann dabei variieren: Zwischen zwei Wochen Sprachferien bis zu zwölf Monaten für ein komplettes Schuljahr ist alles vertreten. Durch Vermittlung der Schülerinnen und Schüler in zwölf Länder wird ICXchange auch – eher unfreiwillig, da kein Haupterwerbsziel – zum Versicherungsmakler. Die erste Pflicht besteht in der Beratung der Eltern, denn der heimische (in der Regel elterliche) Versicherungsschutz der Minderjährigen besteht im Ausland nicht.
USA: Rücktransport oft billiger als Weiterbehandlung
Besondere Vorsicht sollte man in den USA walten lassen, einem durch seine ausgeprägte College-Kultur beliebten Ziel für Austauschschülerinnen und -schüler. Das US-Gesundheitssystem unterscheidet sich grundlegend von anderen Systemen: Es gibt keine staatliche Gesundheitsfürsorge und die Kosten sind in der Regel höher und müssen auch unmittelbar nach der Behandlung bezahlt werden. Ein simpler Arztbesuch kann schon mit mehreren hundert Dollar zu Buche schlagen, ein Tag im Krankenhaus mehrere 10.000 Dollar. Leider hat hier die Praxis schon Anwendungsbeispiele geliefert, wie den jener Austauschschülerin in Mississippi, die mit ihrer Gastfamilie in einen schweren Autounfall geraten war. Das Mädchen kam in die Neuro-Intensivstation und musste sich mehreren Operationen, darunter im Wirbelsäulenbereich und im Gesicht unterziehen. Außerdem war sie an eine PCA-Schmerzpumpe angeschlossen. Es dauerte eine Woche, bis sich die Patientin bewegen und aufrichten konnte, vor allem wegen ihrer Schmerzen.
Durch die hohen Behandlungs- und Krankenhauskosten in Nordamerika rechnet es sich für die Versicherungen schon sehr früh, die Verletzten außer Landes zu fliegen, auch wenn dafür häufig Kosten von bis zu 40.000 Dollar anfallen können, entweder mit einem eigenen Rettungsflug oder auf separat abgetrennten Sitzreihen auf einem normalen Linienflug. Daher sollte eine Auslandskrankenversicherung generell, insbesondere aber eine US-Police einen Rücktransport in jedem Fall beinhalten. Je nach Police kann dabei sogar eine zeitweise Behandlung im Heimatland – inklusive Rückkehr ins Zielland – eingeschlossen sein. Aber auch Entführung und Lösegeldforderungen, Ausweisungen (etwa wegen Drogen- oder Alkoholdelikten), irrtümliche Inhaftierung und gestohlenes Bargeld können in der Police enthalten sein. US-Policen sollten daher auf möglichst hohe, optimalerweise sogar unbegrenzte Versicherungssummen abgeschlossen werden.
„Direct billing“ – Lokale Versicherer im Vorteil
Aktuell hat ICXchange mit dem deutschen Versicherer AXA einen Tarifrahmen für Langzeitaufenthalte ausgehandelt. Aber auch ausländische Policen werden abgeschlossen, etwa mit OSHC, Medibank (beide Australien), Ingle, Guard.me, Medavie Blue Cross (alle Kanada), CareMed, MyInsurance (beide USA) oder Uni-Care (Neuseeland). Warum ist das so? Zunächst einmal schreiben die Behörden für Visa und Austauschprogramme in der Regel eine einheimische Krankenversicherung vor wie etwa Uni-Care in Neuseeland. Deutsche Versicherungen erfüllen Visumsanforderungen häufig nicht oder bedürfen zusätzlicher Nachweise – die Anerkennung ist dann weniger sicher.
Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten gibt es große Unterschiede zwischen einer deutschen Auslandsreisekrankenversicherung und einer lokalen Police. Das fängt schon bei der Akzeptanz im Gesundheitswesen an. Neuseeländische Ärzte, Kliniken und Krankenhäuser freuen sich beispielsweise, wenn sie das Logo des lokalen Anbieters Uni-Care erblicken. In diesem Falle wissen sie, dass die Rechnungsabwicklung bequem und unkompliziert zwischen Arzt und Versicherer erfolgt („direct billing“), so dass niemand in Vorleistung gehen muss, wie das bei deutschen Versicherungspolicen der Fall ist. Hotline, Kundenservice und Vertragsbedingungen sind in der Landessprache und lokal vernetzt: Kliniken können so leichter Rücksprache halten, während man bei einer deutschen Hotline eine Zeit- und Sprachbarriere (zwischen Klinik und Versicherer) haben kann. Lokale Versicherer sind in der Regel mit den örtlichen Regelungen vertraut. Bei ihnen weiß man auch, dass die ihre Policen so gestalten, dass sie genau das abdecken, was das öffentliche System nicht übernimmt, sie sind sozusagen maßgeschneidert. Deutsche Auslandspolicen können lokale Besonderheiten in der Regel schlechter berücksichtigen. Und schließlich decken lokale Policen auch eine große Bandbreite von Zusatzleistungen, die die Pflichttarife nicht beinhalten wie etwa Physiotherapie nach Unfällen, psychologische Betreuung, Augenarzt oder Zahnbehandlungen.
Ein Beitrag von Christian Orth, Geschäftsführer, ICXchange-Deutschland e.V.

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