Bundeskabinett beschließt Maßnahmen für stabile GKV-Beiträge im Jahr 2026

15.10.2025

Foto: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken © BMG/Jan Pauls

Um einen Anstieg des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2026 zu vermeiden und das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr zu decken, hat das Bundeskabinett heute Maßnahmen beschlossen. So werden die Vergütungsanstiege im Krankenhausbereich auf die reale Kostenentwicklung, die Verwaltungskosten der Krankenkassen im Jahr 2026 begrenzt sowie das Fördervolumen des Innovationsfonds reduziert. Insgesamt wird die Umsetzung dieser Maßnahmen das Finanzdefizit in der GKV decken.

„Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung wird geschlossen. Damit halten wir unser politisches Versprechen an Beitragszahler sowie die Unternehmen und durchbrechen die zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende“, sagt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Im Ergebnis dürfte der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitrag damit auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden, so Warken weiter.

Im Krankenhausbereich werden die Vergütungsanstiege auf die reale Kostenentwicklung begrenzt, tatsächliche Kostensteigerungen werden auch weiterhin refinanziert. Da die bisher zur Verfügung stehenden Mittel des Innovationsfonds nicht in vollem Umfang abgeflossen sind, werden trotz der Reduzierung des Fördervolumens ausreichend Mittel für Projekte im kommenden Jahr zur Verfügung stehen, so die Ministerin. „Auch in der sozialen Pflegeversicherung werden die Beiträge stabil bleiben. Die Bundesregierung wird dazu rechtzeitig Vorsorge treffen. Im Ergebnis ein guter Tag für die Bevölkerung und unsere Wirtschaft!“, erklärt Warken.

Für das kommende Jahr wird die sogenannte Meistbegünstigungsklausel ausgesetzt, wonach zwischen dem vom statistischen Bundesamt ermittelten Orientierungswert – also der tatsächlichen Kostenentwicklung im Krankenhaus – und der Grundlohnrate – dem Veränderung der durchschnittlichen Beitragseinnahmen je GKV-Mitglied – der jeweils höchste Wert als Obergrenze für die jährliche Vereinbarung des Veränderungswerts gilt.

Stattdessen wird 2026 der Veränderungswert als Obergrenze für den Anstieg des Landesbasisfallwerts auf die Höhe des veröffentlichten Orientierungswertes festgelegt. Außerdem wird er als Obergrenze der Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern für das Jahr 2026 auf die Höhe des veröffentlichten Orientierungswerts festgelegt.

Der maximale Anstieg der Vergütungen wird damit auf die im Orientierungswert real abgebildete Kostensteigerung im Krankenhausbereich begrenzt. Damit werden Kostensteigerungen für die GKV in Höhe von bis zu 1,8 Milliarden Euro vermieden. (mho)

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