Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Aktivrente
15.10.2025

Foto: Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil © Bundesregierung / Jesco Denzel
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Wir setzen weitere Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland. Dafür braucht die Wirtschaft gerade auch die älteren und erfahrenen Arbeits- und Fachkräfte. Sie können ihr Wissen weitergeben und weiter mit anpacken. Wer freiwillig länger arbeitet, profitiert deshalb künftig von der Aktivrente. Das stärkt den Arbeitsmarkt, das stärkt die Wirtschaft und das ist ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.“
Die Steigerung der allgemeinen Erwerbstätigkeit ist ein wichtiger Baustein, um dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenzutreten. Zudem hilft dies, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten.
Damit wird Arbeiten im Alter attraktiver: Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor. Freiwillige Erwerbstätigkeit im Rentenalter ist auch aus Arbeitnehmersicht eine oft gern genutzte Möglichkeit, länger dem eigenen Beruf nachzugehen.
Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit werden Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet. Mit der Aktivrente wird belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.
Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte) ab überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze - Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung, überschritten haben. Somit werden Fehlanreize vermieden.
Die Steuerfreiheit soll auch der Stärkung der Sozialkassen dienen. Mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht profitieren auch die Sozialsysteme von dem Bonus. Davon profitieren am Ende alle, denn die Sozialsysteme werden entlastet, der Arbeitskräftemangel bekämpft und damit der Standort Deutschland insgesamt gestärkt. (mho)

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