Neue Unfalltarife bei degenia

29.07.2021

Halime Koppius, Vorstand degenia / Foto: © degenia

Die degenia bringt mit premium und optimum T21 zwei neue Unfalltarife auf den Markt. Neben den eigentlichen Leistungen und nur wenigen Gesundheitsfragen profitieren Versicherte auch von der Nutzung moderner Technik.

Im neuen degenia-Unfallkonzept T21 werden Versicherte ab einem gewissen Alter nicht vor die Wahl gestellt, ob sie ihre Invaliditätssumme reduzieren oder ihren Beitrag erhöhen wollen. Stattdessen gibt es eine dynamische Altersanpassungsklausel, durch die der Vertrag ab dem 40. Lebensjahr der versicherten Person jährlich angepasst wird. Dabei wird mit einer jährlichen Anpassung von 1 % nach frühestens fünf Jahren Vertragslaufzeit begonnen. Aufgrund dieser Verteilung der Beitragsangleichung auf mehrere Jahre entfällt der übliche Beitragssprung von 50 % bis 100 %.

Die Neuerungen bei T21 gelten auch für die Versicherungsleistungen: So sind dabei auch Gesundheitsschäden aufgrund von Schutzimpfungen mitversichert. Zudem liegt die Gliedertaxe für Hand und Fuß bei 80 %, für Gehör bei 70 % und für ein Ohr bei 50 %.

Wenn Vorerkrankungen oder bestehende Gebrechen an einem Unfall oder dessen Folgen mitwirken, wird die Leistung bei Invalidität entsprechend der Mitwirkung gekürzt. „Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 % (premium) bzw. 75 % (optimum), verzichten wir auf die Minderung der Leistung“, so Halime Koppius, Vorstand der degenia AG. „Durch den integrierten Baustein „Mitwirkung von Krankheiten 100 %“ in unserem optimum T21 Konzept erfolgt keine Leistungskürzung.“

Das neue Unfallkonzept der degenia verfügt auch über den kostenfreien Zusatzbaustein „Pro Aktiv“, bei dem vom Arzt empfohlene Therapien übernommen werden, die über die Leistungen der Krankenkasse hinaus gehen, z.B. Logopädie, Akupunktur oder Osteopathie.

Wenige Fragen und Preisnachlass

Um die T21-Tariflinien abzuschließen müssen Versicherte lediglich drei einfache Gesundheitsfragen beantworten: Erstens nach ernsthaften Krankheiten oder Erkrankungen wie AIDS (HIV), Alzheimer, Bandscheibenvorfall, Diabetes, Krebs, Multiple Sklerose etc. Zweitens, ob bei einer der zu versichernden Personen dauerhafte Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung vorliegt und drittens, ob eine der zu versichernden Personen innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer Alkohol- oder Rauschgiftsucht behandelt wurde oder eine derartige Sucht bekannt ist.

Versicherte, die sich die Police online ausstellen lassen und damit zum Sparen von Papier beitragen, erhalten einen 2 %-igen Nachlass beim Beitrag. (ahu)