Privathaftpflichtversicherung - Begriff und Versicherungsschutz

11.03.2021

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Privathaftpflichtversicherung ist nicht gleich Privathaftpflichtversicherung. Nicht immer ist die billigste Privathaftpflichtversicherung auch die Versicherung, die den besten Schutz bietet. Erfahren Sie hier, was Sie über eine Privathaftpflichtversicherung wissen sollten.

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Der deutsche Gesetzgeber hat festgelegt, dass eine Person, die einem anderen einen persönlichen oder materiellen Schaden zufügt, von der geschädigten Person in unbegrenzter Höhe in Haftung genommen werden kann. Da ein Schaden auch bei der Vernachlässigung der eigenen Pflichten entstehen kann, ist es wichtig, dass man eine private Haftpflichtversicherung hat.

Hat eine in der Privathaftpflichtversicherung versicherte Person fahrlässig einen Schaden angerichtet, kommt die Versicherung für die Ansprüche der geschädigten Person auf. Die private Haftpflicht bietet allerdings keinen Versicherungsschutz, wenn eine Person vorsätzlich handelt und einer anderen Person einen Schaden zufügt.

Was deckt eine private Haftpflichtversicherung ab?

Mit einer Privathaftpflichtversicherung können die Versicherten von einem Versicherungsschutz profitieren, der die Gefahren des täglichen Lebens abdeckt. Die private Haftpflichtversicherung kommt z. B. für den Schaden auf, der dadurch entsteht, dass eine erwachsene Person ihre Aufsichtspflicht missachtet. Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei nicht nur auf die eigenen Kinder, sondern auch auf fremde Kinder.

Wer Eigentümer eines Hauses ist, muss im Winter darauf achten, dass er die Verkehrssicherungspflichten einhält. Stürzt ein vorübergehender Passant auf dem Gehweg vor dem Haus, muss der Eigentümer für den Schaden aufkommen, wenn er vergessen hat den Weg schneefrei zu machen. Auch dieser Sachverhalt ist durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Mit dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung genießen Teilnehmer im Straßenverkehr einen umfassenden Versicherungsschutz. Die Privathaftpflichtversicherung macht keinen Unterschied, ob es sich um Fußgänger oder Radfahrer handelt.

Entsteht bei einer sportlichen Betätigung (z. B. Fußball, Tennis oder Radfahren) ein Schaden, kann der Schädiger seine private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, um die Ansprüche der geschädigten Person befriedigen zu können. In gleicher Weise springt die Versicherung ein, wenn ein Haustürschlüssel oder ein betrieblicher Schlüssel abhandenkommt.

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