Privathaftpflichtversicherung - Begriff und Versicherungsschutz

11.03.2021

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Was deckt die Privathaftpflichtversicherung nicht ab?

Nicht durch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind die Schäden, die bei den sogenannten Gefälligkeiten entstehen. Hilft z. B. ein Nachbar bei einem Umzug, ist dieser nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn dabei eine Vase zu Bruch geht oder ein Schrank zerkratzt wird. Aus diesem Grund springt auch die Versicherung nicht ein. Bestenfalls einigen die beiden Nachbarn sich untereinander auf eine gütliche Lösung.

Der Gesetzgeber hat klar definiert, dass Kinder, die noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, schuldunfähig sind. Für den Schaden, den z. B. ein sechsjähriger Junge verursacht, kann er nach dem Gesetz nicht haftbar gemacht werden. Greift hier nicht eine Verletzung der Aufsichtspflicht, kann eine geschädigte Person keinen Schadenersatz verlangen. Die private Haftpflichtversicherung bietet in diesem Fall nur dann Versicherungsschutz, wenn das Risiko explizit abgedeckt ist.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Deckungssumme, bis zu welcher der Privathaftpflichtversicherer für den Schaden einer anderen Person aufkommt, ist in dem Versicherungsvertrag klar geregelt. Eine versicherte Person kann die Deckungssumme zudem aus dem Versicherungsschein übernehmen. Ein nicht gedeckter Schaden muss von der versicherten Person selbst übernommen werden. Deshalb ist es ratsam, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu wählen.