Schadenzukunft mit Unbekannten

27.11.2025

Foto: 26. Kongress „Innovatives SchadenManagement“ © MCC

Katastrophen, Kriege, Krisen und Konjunktur wirken bis in die Schadenbereiche der Versicherer hinein. Die kommenden Zeiten erscheinen wenig rosig. Selbst ohne Sondereinflüsse bewegen sich bspw. Gebäude- und Fahrzeugversicherungen seit Jahren im wirtschaftlichen Grenzbereich. Künstliche Intelligenz, KI, avanciert sowohl zum Hoffnungsträger der Schadenabteilungen als auch zum willigen Helfer für Cyber-Kriminelle und Versicherungsbetrüger. Zudem nimmt die Regulatorik weiter an Fahrt auf. Am 26. und 27.11.2025 trafen sich die Schadenexperten der Versicherungswirtschaft zum 26. Kongress „Innovatives SchadenManagement“, um sich in Köln über neue Lösungen, wichtige Themen und aktuelle Trends in der Schadenregulierung auszutauschen.

Das Schadenmanagement in der Versicherungsbranche unterliegt einem tiefgreifenden Wandel.  Neue Sicherheitsanforderungen für Informations- und Kommunikationstechnologien, kurz IKT, sowie für den KI-Einsatz treffen die Versicherer, Vermittler und Unternehmenskunden. Auf die Versicherer kommen überarbeitete Richtlinien für eine stabile Solvenz und, zusammen mit den Vermittlern, für eine bessere Beratung zu. Die Schadenaufwendungen verzeichnen steigende Tendenz, wobei Klimaveränderungen künftig eine gewichtige Rolle spielen. KI soll die Versicherungswirtschaft erobern und wirft schon mal Licht und Schatten voraus.

Regulierte Schadenregulierung

Viele Versicherer stecken noch mitten in der Umsetzung der jüngsten regulatorischen Neuerungen. Der AI-Act und vor allem DORA nehmen resiliente IKT-Systeme in ihren Fokus. Der Digital Operational Resilience Act durchdringt gerade die Versicherungsbranche. Weiter oben auf der Liste offener Punkte rankt das IKT-Risikomanagement für Drittparteien. Trotz eng gefaster Meldefristen für IKT-Vorfälle und empfindlicher Ahndung von Versäumnissen haben die Maßnahmen zur Dienstleistersteuerung noch viel Luft nach oben. Speziell den Unternehmen mit besonderer Bedeutung schreibt das BSI-Gesetz, das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, u.a. kurze Meldefristen von 24 bis 72 Stunden nach IKT-Sicherheitsverstößen ins Pflichtenheft und droht bei Fristversäumnis mit erheblichen Sanktionen. Zusätzlich sehen die Versicherer Updates zum Vermittlerrichtlinienwerk IDD und zu Solvency II entgegen. Kleine Lichtblicke verschafft der Data-Act. Der Auskunftsanspruch über sach- und personenbezogenen Daten in vernetzten Produkten nutzt den Schadenbereichen. Denn die Aufklärung von Schadensachverhalten obliegt dem Versicherungsnehmer, der auf Anforderung seine Daten gemäß Data-Act erfragen und an den Versicherer übermitteln muss. In der Schadenregulierung und zur Betrugsabwehr eröffnen sich vorteilhafte Möglichkeiten. Versicherungsmakler, deren Kunden Blackbox, Dashcam, Smarthome und Co. nutzen, sollten das für Schadenfälle künftig im Blick behalten.

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