So schützen Rechtsanwälte und Steuerberater ihr Kanzlei- und Privatvermögen dauerhaft

07.07.2023

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Rechtsanwälte und Steuerberater sind anspruchsvolle Beratungskunden. Mit der R+V-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können Makler ihnen ein optimales individuelles Schutzniveau anbieten.

Die Berufe sind anspruchsvoll und erfordern ein hohes Maß an Sorgfalt. Rechtsanwälte z. B.  müssen als Organ der Rechtspflege viele Rechtsvorschriften, Urteile und Auslegungen von Behörden beachten. Steuerberater betrifft das gleichermaßen. Versehentliche Pflichtverletzungen wie zum Beispiel das Übersehen einer Frist können für ihre Mandanten einen hohen Vermögensschaden zur Folge haben. Entsprechende Haftpflicht- und Schadenersatzansprüche betreffen sowohl die Kanzlei als auch die Rechtsanwälte respektive die Steuerberater persönlich. Daher gehören sie zu jenen Berufsgruppen, für die der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die R+V verfügt über ein modernes Absicherungskonzept, das Rechtsanwälten und Steuerberatern über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus umfassenden Schutz gegen das finanzielle Risiko von beruflichen Fehlern gewährt.

Passgenaue Absicherung

Für Berufsgruppen mit gesetzlicher Versicherungspflicht bietet die R+V Spezialkonzepte an, um den jeweiligen Berufen eine passgenaue und umfassende Absicherung zu gewähren.

Spezialkonzepte z. B. für Anwälte oder Steuerberater zur Deckung für Kanzlei und Berufsträger aus einer Hand:

  • Persönliche berufliche Mandate außerhalb der Berufsausübungsgesellschaft
  • Inanspruchnahme des berufsfremden Gesellschafters (Partizipationsmodell)
  • Fehlverfügung über Anderkonto
  • Keine produktspezifischen Ausschlüsse
  • Optionale und kostengünstige Zusatzbausteine für Tätigkeiten, die einer weiteren Versicherungspflicht unterliegen (Zweitberuf)

Die Kanzlei expandiert – R+V geht mit

Vier Anwälte beispielsweise haben eine Kanzlei gegründet. Der Mandanten-Stamm wächst und mittlerweile sind vier angestellte Berufsträger dazukommen. Wie sieht es mit der Leistung im Versicherungsjahr aus? Üblicherweise wird diese anhand der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer bemessen, angestellte Rechtsanwälte werden nicht berücksichtigt.

R+V geht einen anderen Weg: Bei der Maximierung zählen alle Berufsträger. Bei einer gewählten Versicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR stehen der Kanzlei in diesem Beispielfall 4 Mio. EUR je Versicherungsjahr zur Verfügung, also das Doppelte der gesetzlichen Mindest-Jahreshöchstleistung.

Individuelle Vertragsgestaltung

Makler können die Vermögensschaden-Haftpflicht-Verträge bei der R+V je nach Ausrichtung der anwaltlichen oder steuerberatenden Tätigkeit individuell ausgestalten. Zum Beispiel mit unterschiedlich hohen Selbstbehalten. Komplexe Mandate, insbesondere im Bereich der Begleitung von Börsengängen, der M&A-Beratung oder der Beratung bei Betriebsspaltungen erfordern meist höhere Absicherungen gegen Vermögensschäden. Neben einer generellen Erhöhung der Versicherungssumme bietet R+V auch Einzelfall-/Objektversicherungen an. Für die Absicherung von mehr als zwei Berufsträgern in einer Kanzlei gewährt R+V Rabatte.

Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsschutz berücksichtigt zudem berufliche Veränderungen und passt das Haftungsrisiko an. So sind über eine Vorsorge-Versicherung auch berufliche Tätigkeiten versichert, die Anwälte nach Vertragsschluss neu aufnehmen, zum Beispiel im Rahmen eines Zweitberufs.

Mit diesen Vorteilen der R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht punkten Makler bei Rechtsanwälten und Steuerberatern:

  • Privat- und öffentlich-rechtliche Ansprüche
  • Rechtsschutzkosten bei Vorwurf einer vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzung (Abwehrschutz)
  • Abwehrschutz auch im Rahmen des Selbstbehalts
  • Verletzung beruflicher Verhaltensvorschriften, insbesondere Mandatsgeheimnis
  • Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen (einschließlich immaterieller Schäden und Schmerzensgeld)
  • Vertretung des Mandanten bei der Übermittlung von Angaben zum Transparenzregister

Tätigkeiten nach der Insolvenzordnung sowie als Restrukturierungsbeauftragter oder Sanierungsmoderator

>>Mehr Informationen für Makler über den Versicherungsschutz für beratende, begutachtende und verwaltende Berufe sowie über die umfangreiche Verkaufsunterstützung der R+V Versicherungsgruppe