Urteil: ATLANTICLUX erfolgreich gegen CARPEDIEM

07.02.2013

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Sieg fĂŒr die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. vor dem Landgericht Hamburg. Grund fĂŒr den Gang vor die Richter war eine strittige Behauptung vonseiten der CARPEDIEM Vertriebsgesellschaft mbH.

(fw/ck) Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. hatte die CARPEDIEM Vertriebsgesellschaft mbH auf Unterlassung verklagt. Wie das Gericht nun feststellte, hat CARPEDIEM zu Unrecht folgende Behauptungen aufgestellt:

-Im Falle der Beendigung von VersicherungsvertrĂ€gen sei "die RĂŒckzahlung der vollen Beitragsaufwendungen 
 durch-aus realistisch" und/oder "zzgl. Zins/Zinseszins nahezu sicher".

- Sie haben oder hatten eine Police - bspw. der ATLANTICLUX - dann können Sie sich ggf. alle BeitrĂ€ge zzgl. Zins und Zinseszins zurĂŒckholen."

- In Bezug auf die Nettopolicen der ATLANTICLUX seien "jede dieser GebĂŒhrenvereinbarung rechtlich nicht statthaft".

- In Bezug auf die VersicherungsvertrĂ€ge der ATLANTICLUX wĂŒrden "keine Verluste bei VertragskĂŒndigungen oder bereits gekĂŒndigten VertrĂ€gen" entstehen.

Das Landgericht Hamburg hat der Unterlassungsklage des Versicherers in vollem Umfang stattgegeben. (Az.: 408 HKO 20/11)

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