AfW zu Rentenkommission
23.06.2026

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Foto: © AfW
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. bewertet den 80-seitigen Empfehlungsbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission grundsätzlich positiv. Insbesondere die vorgeschlagene Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein wichtiger und überfälliger Schritt.
„Die Rentenkommission bestätigt, was wir seit Langem sagen: Deutschland wird seine Altersvorsorge nicht allein über Umlage, Steuerzuschüsse und immer neue Haltelinien zukunftsfest bekommen. Mehr Kapitalmarkt in der Altersvorsorge ist richtig, notwendig und überfällig“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Nach den Empfehlungen der Kommission soll künftig ein zusätzlicher, paritätisch finanzierter Beitrag in eine kapitalgedeckte Rentenkomponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung fließen. Die Beiträge sollen individuell zugeordnet und langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden. Als Vorbild wird unter anderem das schwedische Modell genannt.
Aus Sicht des AfW ist diese Einordnung entscheidend. „Schweden als Vorbild? Ja. Aber dann bitte richtig. In Schweden ist AP7, die staatliche Default-Lösung, Teil der gesetzlichen Alterssicherung – und gerade kein staatlicher Wettbewerber in der privaten Vorsorge“, so Wirth. Wer keine eigene Fondsauswahl trifft, wird dort automatisch investiert. Zugleich können Versicherte auch private, zugelassene Fonds wählen. Entscheidend ist: Das alles findet innerhalb der ersten Säule statt.
Der Volltext der Empfehlungen macht zugleich deutlich: Die Kommission denkt gesetzliche Kapitalrente, Frühstart-Rente und das im Altersvorsorgereformgesetz vorgesehene öffentliche Angebot ausdrücklich zusammen. Genau deshalb muss jetzt ordnungspolitisch sauber geklärt werden, welche staatlichen Strukturen wirklich notwendig sind – und wo private Vorsorge im fairen Wettbewerb Vorrang haben muss.
Die Kommission empfiehlt in Punkt 32 ein enges, laufendes Monitoring der Wirkung der bereits beschlossenen Reformen in der privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Verbreitung, die angebotenen und gewählten Verträge, ihre Kosten und Renditechancen sowie die Auswirkungen der staatlichen Förderung auf den Bundeshaushalt und ihre Verteilungswirkungen.„Daher sollte das im Altersvorsorgereformgesetz vorgesehene staatlich organisierte Standarddepot in der geförderten privaten Altersvorsorge vor diesem Hintergrund und wegen seines klaren ordnungspolitischen Systembruchs noch einmal sehr kritisch überprüft werden. Keiner hindert den Gesetzgeber einen Fehler auch sehr kurzfristig zu korrigieren. In der privaten Vorsorge sollte der Staat Regeln setzen, Transparenz schaffen, Förderung ermöglichen und überwachen. Aber nicht selbst mit strukturellen Vorteilen gegen private Anbieter in den Wettbewerb treten“, betont Wirth.
Besonders wichtig ist dem AfW die Rolle qualifizierter Beratung. Die stärkere Kapitalmarktorientierung macht Beratung nicht überflüssig, sondern wichtiger. Kapitalmarktvorsorge bedeutet Schwankungen, unterschiedliche Risikoprofile, lange Laufzeiten, steuerliche Effekte, Förderregeln, Auszahlungsfragen und die Einordnung bestehender Verträge. „Wer Millionen Menschen stärker an Kapitalmarktlösungen heranführen will, muss verstehen und kommunizieren, dass das keine einfacher Online- und One-size-fits-all-Lösung sein kann. Beratung ist kein Kostenproblem, sondern Risikomanagement im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärt Wirth.
Auch zur betrieblichen Altersversorgung enthält der Bericht wichtige Ansätze. Der vorgeschlagene Sozialpartnerdialog, Bürokratieabbau, bessere Portabilität, mehr Rechtssicherheit, eine bessere Kostenverteilung und die Stärkung der Geringverdienerförderung gehen in die richtige Richtung. Entscheidend ist aber, dass diese Punkte nicht isoliert, sondern mit gesetzlicher Kapitalrente, privater Vorsorge und Frühstart-Rente zusammengedacht werden. Der AfW fordert, die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen eng mit der Reform der privaten Altersvorsorge, der Frühstart-Rente und der betrieblichen Altersversorgung zu verzahnen.
Der AfW begrüßt weiter, dass die Kommission auch die Themen Finanzbildung und digitale Rentenübersicht anspricht. Beides ist wichtig und richtig. Finanzbildung ersetzt zwar keine individuelle Beratung, sie sorgt aber dafür, dass die richtigen Fragen gestellt werden. Und die Rentenübersicht zeigt Lücken auf. Schließen muss man sie selber.
Auch bei der vorgeschlagenen Einbeziehung Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung kommt es auf die richtige Balance an. Vorsorgepflicht ja – Zwang nein. Wer bereits ausreichend privat, berufsständisch oder anderweitig kapitalgedeckt vorsorgt, muss ein echtes Opt-out haben. Gerade Selbständige brauchen Flexibilität. Einkommen schwanken, Lebens- und Unternehmensphasen unterscheiden sich. Eine starre Einheitslösung passt hier nicht.
„Die Richtung stimmt: mehr Kapitalmarkt, mehr Systematik, mehr Ehrlichkeit über die demografischen Herausforderungen. Jetzt muss die Politik zeigen, ob sie wirklich zu einem großen Wurf bereit ist. Die gesetzliche Kapitalrente, Frühstart-Rente, private Vorsorge und BAV dürfen nicht als Einzelbaustellen nebeneinander entstehen. Wir brauchen Altersvorsorge aus einem Guss – mit fairem Wettbewerb und qualifizierter Beratung“, fasst Wirth zusammen. (mho)

Regierung will Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen





