Rentenkommission: 33 Empfehlungen im Faktencheck

23.06.2026

Moritz Schumann, Stellv. Hauptgeschäftsführer, Kompetenzzentrum Lebensversicherung, GDV / Foto: © GDV

Die Rentenkommission hat heute ihre 33 Empfehlungen für die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland vorgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Grundrichtung der Vorschläge. Aus Sicht des Verbandes setzt die Kommission wichtige Impulse, um die Altersvorsorge langfristig demografiefester zu machen und kapitalgedeckte Elemente zu stärken. Die große Mehrheit der Empfehlungen bewertet der GDV positiv oder als grundsätzlich sinnvoll. Problematisch sind aus Sicht des Verbandes vor allem Vorschläge, die zusätzliche Vorsorge stärker in staatlichen Strukturen bündeln würden.

„Mehr Kapitaldeckung in der Altersvorsorge ist richtig. Die entscheidende Frage ist aber, wie sie organisiert wird. Je mehr Umlage und Kapitaldeckung bei derselben Institution liegen, desto größer wird der politische Einfluss auf Anlageentscheidungen. Das schwächt das System langfristig“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.

Bei drei Empfehlungen hat der GDV jedoch klare Vorbehalte:

Eine gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild würde ein zusätzliches staatlich verwaltetes System neben die bestehenden Säulen stellen. Das birgt Risiken politischer Einflussnahme auf die Kapitalanlage, schafft neue Bürokratie und kann den wettbewerblichen Ausbau kapitalgedeckter Vorsorge schwächen. Grundsätzlich ist mehr Kapitaldeckung richtig und notwendig. Der Aufbau neuer staatlicher Vorsorgestrukturen ist dafür jedoch nicht erforderlich. Aus Sicht des GDV sollte die Politik daher vorrangig die bestehenden Strukturen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge stärken. Dort sind Produktkompetenz, Regulierung, Beratung und Infrastruktur bereits vorhanden.

Vor diesem Hintergrund sollte auch die Frühstart-Rente nicht als Zubringer zu einer gesetzlichen Kapitalrente ausgestaltet werden. Der Sinn der Frühstart-Rente ist aus Sicht des Verbandes nicht, dass Kinder frühzeitig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sondern dass sie schon in jungen Jahren eine privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorge aufbauen. Ihr Zweck sollte darin liegen, Kinder und Jugendliche früh an kapitalgedeckte Vorsorge heranzuführen, ihnen den Aufbau eigener Vorsorgeansprüche zu ermöglichen und einen Beitrag zur finanziellen Bildung liefern. Das gelingt am besten, wenn Eltern und junge Menschen Wahlfreiheit haben und private Anbieter im Wettbewerb stehen. Eine einseitige Lenkung in ein staatliches System wäre kein Beitrag zu mehr Vielfalt und würde vor allem keinen Beitrag zur finanziellen Bildung leisten, da der Staat das Signal senden würde: Wir machen das schon für Dich.

Vorbehalte hat der Verband zudem gegenüber der Empfehlung, neue Selbstständige verpflichtend und ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Viele Selbstständige sorgen bereits eigenverantwortlich für das Alter vor und nutzen dabei flexible, auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Vorsorgelösungen. Diese Wahlfreiheit sollte erhalten bleiben.

Die Einzelbewertungen aller 33 Empfehlungen hat der GDV in einem ausführlichen Faktencheck zusammengefasst. (mho)

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