Anlegerschutz: Entwarnung für Vermittler geschlossener Fonds
07.02.2013

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Die geplante Einstufung von Anteilen an geschlossenen Fonds als Finanzinstrumente ist vom Tisch. Finanz- und Wirtschaftsministerium haben sich darauf verständigt, die Vermittler von geschlossenen Fonds weiterhin der Gewerbeaufsicht zu unterstellen. Dies geht aus einem Schreiben von Wirtschaftsstaatssektretär Bernhard Heitzer vom 6. September hervor, das dem „Handelsblatt“ vorliegt.
(fw/kb) "Die Vermittler müssen künftig neben der Einführung eines Sachkundenachweises und einer Beratungshaftpflichtversicherung umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten im Vertriebsgeschäft nachkommen", so zitiert das "Handelsblatt" aus dem Schreiben. Die anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes sollen in eine gewerberechtliche Verordnung aufgenommen werden.
Ursprünglich sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause 2010 beschlossen werden. Doch daraus wurde nichts, weil es zwischen Wirtschaftsministerium und Finanzministerium keine einheitliche Haltung zum Regelungsort einer künftigen Regulierung des freien Vertriebes gab. Das Finanzministerium sah die Einstufung von Anteilen an geschlossenen Fonds als Finanzinstrumente und damit das Kreditwesengesetz (KWG) als richtigen Ort an, das Wirtschaftministerium präferierte die Gewerbeordnung (GewO). Dies hätte zur Folge gehabt, dass Anteile an geschlossenen Fonds nur noch unter einem Haftungsdach vertrieben werden dürften.

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