Bei Unwetter – wer leistet was?
07.02.2013

© Kushch Dmitry - Fotolia.com
Heftige Gewitter mit Sturm, Hagel und Starkregen haben am Monatsbeginn erhebliche Schäden verursacht. Es kam zu Stromausfällen, Dachpfannen und Fassadenteile fielen herab und Keller liefen voll Wasser. Auch für die nächsten Tage erwarten Meteorologen weitere Unwetter. Orkanböen und starke Regenniederschläge. Diese können große Schäden an Gebäuden, Inventar und Fahrzeugen verursachen. Welche Versicherungsart kommt für die jeweiligen Schäden auf?
(fw/db) Für mehr als 70 Prozent der Schäden durch Sturm und Gewitter wird eine Wohngebäudeversicherung benötigt. Schäden wie abgedeckte Dächer, beschädigte Schornsteinen, Satellitenanlagen oder Markisen sind aufgrund der Unwetter in Teilen Deutschlands entstanden.
"Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden am Eigenheim auf. Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht, das heißt ab 63 km/h. Wichtig ist, dass die Gefahr ’Sturm’ explizit mitversichert ist", erläutert Christian Diedrich, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung.
Hausratversicherung ersetzt das beschädigte Mobiliar
Wenn ein Baum durch einen Sturm das Dach beschädigt und der anschließend einsetzende Regen Schäden am Mobiliar verursacht, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung - und zwar zum Neuwert. Zudem werden auch die Kosten für beschädigte Markisen oder Satellitenschüsseln ersetzt.
Beschädigtes Fahrzeug - Kasko bezahlt Reparatur
Bei einem Sturm losgelöste Dachziegel, abgebrochene Äste oder Hagelkörner können Schäden an geparkten Fahrzeugen verursachen. Für diese Schäden kommt die Kaskoversicherung des Autohalters auf. Der Versicherungsnehmer hat nur die in der Teilkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. In der Vollkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt der Versicherten bei Sturmschäden nicht belastet.
Vollgelaufener Keller - nur bei Einschluss ,Weitere Elementargefahren’
Gewitter können häufig zu ungewöhnlich starkem Regenniederschlag führen. Vollgelaufene und überschwemmte Keller können die Folge sein. "In einem solchen Fall greift die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung nur, wenn das Risiko ‚Weitere Elementargefahren’ eingeschlossen wurde", so Diedrich. Ohne diesen besonderen Einschluss decken beide Versicherungen üblicherweise nur Überschwemmungen durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch ab.
Der Einschluss "Weitere Elementargefahren" ist für die Absicherung des privaten Besitzes von existentieller Bedeutung. Was viele nicht wissen: Starkregen verursacht inzwischen rund 50 Prozent der Überschwemmungsschäden. Betroffen sind also auch Gebäude, die weitab von Flüssen oder Gewässern stehen. Zu den "Weiteren Elementargefahren" zählen auch Schäden in Folge von Erdbeben, Erdrutsch und Schneedruck.
Was tun im Schadenfall?
Grundsätzlich gilt: Den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein abgedecktes Dach sollte notdürftig gegen Regen abgedichtet werden. Gleiches gilt bei einer beschädigten Fenster- oder Fahrzeugscheibe. Zudem sollte der Schaden unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden.

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