Bereich Pensionskassen gestärkt

18.06.2020

Thomas Obenberger verstärkt Willis Tower Watson / Foto: © Willis Tower Watson

Auf die Pensionskassen kommen in den nächsten Monaten einige rechtliche Änderungen zu. Um dem dadurch entstehenden steigenden Beratungsbedarf besser gerecht zu werden, holt Willis Tower Watson mit Thomas Obenbernberger einen weiteren Pensionskassenexperten an Bord.

Obenberger blickt auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der betrieblichen Altersvorsorge zurück. Allein 18 Jahre hatte er Pensions- und Sterbekassen betreut. Zudem verfügt der 48-jährige Volljurist verfügt zudem über langjährige Erfahrung als rechtlicher Berater von über 20 Pensions- und Sterbekassen und ist als Fachautor zahlreicher bAV-Publikationen aufgetreten.

„Als führender Berater stärken wir damit die für uns strategisch wichtige Aufstellung im Pensionskassenmarkt weiter“, so Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. „In einem Umfeld, in dem Pensionskassen wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus, den Folgen der Corona-Krise und steigender regulatorischer Anforderungen zunehmend externe Expertise benötigen, setzen wir damit ein klares Zeichen, dass Willis Towers Watson als Partner und Experte für Pensionskassen zur Verfügung steht.“

Umfassende Änderung

Voraussichtlich noch diesen Sommer tritt die gesetzliche Ausfallhaftung in Kraft, die Pensionskassen betrifft, die nicht dem Sicherungsfonds nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (Protektor) angehören und die auch nicht in Form einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien errichtet sind. Die gesetzliche Ausfallhaftung wird durch die Beiträge der Trägerunternehmen finanziert, die bereits ab nächstem Jahr zu entrichten sind. Für die Arbeitgeber bzw. die Pensionskassen gibt es damit nicht nur einen größeren finanziellen, sondern auch einen höheren administrativen Aufwand, denn die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlung muss durch ein gesondertes Verfahren ermittelt werden.

Zudem werden die Pensionskassen in Kürze auch aus regulatorischen Gründen einem höheren Aufwand gegenüberstehen. So wird die BaFin voraussichtlich im August zwei Rundschreiben bezüglich der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie veröffentlichen. Eines wird sich mit den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation befassen und dabei einige neue organisatorische Anforderungen stellen (etwa wenn die intern verantwortliche Person gleichzeitig ähnliche Aufgaben in EbAV und Trägerunternehmen ausübt), die insbesondere für kleinere Firmenpensionskassen ohne Personal herausfordernd sein dürften. Das zweite Rundschreiben – zur eigenen Risikobeurteilung – wird aller Voraussicht nach über die bisherigen Beurteilungen und Bewertungen hinausgehende neue Ansätze zur Risikobeurteilung verlangen, welche sehr weitgehend sind und die Pensionskassen aufgrund des insoweit erforderlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwands unter Umständen auch überfordern können. Pensionskassenverantwortliche werden sich mit all diesen Neuerungen detailliert auseinandersetzen und Prozesse anpassen müssen, damit die Verwaltung ihrer Einrichtung auch in Zukunft möglichst schlank und effizient bleibt.

„Sämtliche Änderungen beinhalten im aktuell ohnehin schon schwierigen Umfeld zum Teil gravierende neue Anforderungen und Herausforderungen für die Pensionskassen, die sich nicht nur in einem einmaligen Umstellungsaufwand erschöpfen. Zukünftig ist darüber hinaus ein laufender Mehraufwand zu meistern. Wir freuen uns deshalb, dass wir im Sinne unserer Kunden mit Thomas Obenberger einen langjährig erfahrenen Berater für Pensionskassenthemen gewonnen haben“, so Dr. Heinke Conrads. „Willis Towers Watson hat in den vergangenen Jahren dem wichtigen Pensionskassenmarkt in Deutschland nachhaltig Expertise und Foren zum Austausch geboten. Auf diesem Weg gehen wir nun konsequent weiter voran.“ (ahu)