Bundesregierung darf Fehler der EU bei der Altersvorsorge nicht wiederholen
22.05.2025

Martin Klein. Foto: VOTUM
Der Europäischer Rechnungshof bestätigt das Scheitern des Paneuropäischen Pensionsproduktes und rügt EU-Kommission und EIOPA. Eine Stellungnahme des Votum Verbandes.
Am Mittwoch wurden in Berlin die Bundestagsausschüsse besetzt, in denen die maßgebliche gesetzgeberische Arbeit des Parlaments erfolgt. Die neue Bundesregierung ist damit endgültig handlungsfähig und die anzupackenden Arbeitsthemen drängen sich auf.
Die Deutsche Rentenversicherung hat gestern erneut darauf hingewiesen, dass die Altersvorsorge dringender Reformen bedarf und ein Weiter-so fatal wäre. Wir haben hier kein Erkenntnisproblem, sondern es mangelt seit Jahren an der Umsetzung.
Die vorausgegangenen Legislaturperioden litten darunter, dass jeglichen Reformen der 2. und 3. Säule der Altersvorsorge davon abhängig gemacht wurden, dass man sich auf Reformen der gesetzlichen Rente verständigt, welche gerade von der SPD lediglich als Festschreibung aller Stellgrößen bis in die ferne Zukunft verstanden wurde.
Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes: „Diesen Fehler darf von der neuen Bundesregierung nicht wiederholt werden. Für die notwendigen Reformen in der 2. und 3. Säule liegen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II und dem pAV-Reformgesetz zwei Gesetzesentwürfe vor, bei denen mit wenigen Änderungen die notwendigen Reformen umgesetzt werden können. Hier heißt das Gebot der Stunde daher eindeutig 2. und 3. Säule vor der 1.. Ein solch mutiges reformerisches Handeln würde der neuen Regierung auch die Zeit geben, sich in der Rentenkommission auf echte und zukunftsweisende Änderungen verständigen zu können, insbesondere eine teilweise Kapitaldeckung zu implementieren.“
Die Regierung muss auch deshalb voranschreiten, da sie auf diesem Gebiet aus Europa keine schnellen Impulse erwarten kann. Dies zeigt der heute veröffentlichte Sonderbericht des europäischen Rechnungshofs zum Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge in der EUklar auf. Schon mit der Überschrift fasst dieser sein eindeutiges Ergebnis zusammen: „EU-Maßnahmen tragen nicht wirksam zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und zur Etablierung des Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts bei“.

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