Bundesregierung darf Fehler der EU bei der Altersvorsorge nicht wiederholen
22.05.2025

Martin Klein. Foto: VOTUM
Der Rechnungshof stellt hier sowohl der EU-Kommission als auch der Versicherungsaufsicht EIOPA ein versetzungsgefährdendes Zeugnis aus: „Der Hof kommt zu dem Schluss, dass die Kommission und die EIOPA - vor dem Hintergrund der ihnen übertragenen Verantwortung- bislang keine Maßnahmen ergriffen haben, die wirksam dazu beigetragen hätten, dem Binnenmarkt für die betriebliche Altersvorsorge zu vertiefen, die Rolle grenzüberschreitender Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) zu stärken oder ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt zu entwickeln“ (Ziffer 109).
Der VOTUM Verband hatte bereits zur Einführung des PEPPs darauf hingewiesen, dass es ein Irrweg ist, wenn der europäische Gesetzgeber mit Unterstützung der Aufsicht meint, der bessere Produktentwickler zu sein und auf diesem Weg die soziale Marktwirtschaft in eine Planwirtschaft zu überführen. Der Versuch ist krachend gescheitert. Die EU-Kommission hatte als Zielmarke für 2030 ein Anlagevolumen von 700 Milliarden Euro ausgegeben. Hiervon wurden bisher von dem einzigen Anbieter finax nur etwa 50 Millionen Euro erreicht. Dies entspricht einer Zielerfüllungsquote von lediglich 0,007%.
Der Rechnungshof äußert sich hierzu mit unmissverständlicher Klarheit: „Das von der Kommission vorgeschlagene Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) hat sich weder als alternative Möglichkeit zur Altersvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der EU erwiesen noch das Interesse von Anbietern geweckt. Dies ist in erster Linie auf Fehlen von steuerlichen Anreizen, die Kostenobergrenze von 1 % und vorhandene Alternativen zurückzuführen (Ziffer 110).“
Letztendlich ist der Bericht des Rechnungshofs ein erneuter Beleg dafür, dass mit einer Vielzahl von regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen in der EU ein ausuferndes bürokratisches Regelwerk geschaffen worden ist, jedoch das Ziel klar verfehlt wurde.
Wenn es in der EU nicht gelingt, einheitliche steuerliche Anreize für betriebliche Altersvorsorgeprodukte zu entwickeln, die eine grenzüberschreitende Portabilität ermöglichen können, braucht man über die Fortentwicklung des PEPP tatsächlich nicht nachzudenken.
Martin Klein: „Die Bundesregierung kann daher nicht auf Europa warten oder von dort auf eine schnelle Verbesserung der privaten Altersvorsorge erhoffen. Sie kann nur aus den Fehlern, die in der EU gemacht worden sind, lernen und die Hinweise des Europäischen Rechnungshofs ernst nehmen. Auch bei den anstehenden Reformen der Betriebsrente und der Riester-Rente müssen daher klare steuerliche Anreize, Abkehr von renditeschädlichen Garantieverpflichtungen sowie umfassende Fördermaßnahmen im Vordergrund stehen. Darüber hinaus muss von unrealistischen Kostenobergrenzen Abstand genommen werden, da diese ansonsten dazu führen, dass der Markt kein Angebot entwickelt. Die Gesetzesentwürfe liegen vor. Es gibt daher keine Entschuldigung mehr dafür, die Arbeit nicht sofort aufzunehmen.“

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