BVR: Freie Finanzberater müssen besser beaufsichtigt werden

07.02.2013

© John Takai - Fotolia.com

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich, bezieht im Vorfeld der Beratungen über das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz im Finanzausschuss Stellung. Fröhlich weist auf die nach wie vor fehlende gleichwertige Regulierung der Akteure am Grauen Kapitalmarkt und insbesondere der freien Finanzvertriebe hin, so eine entsprechende Pressemitteilung des Verbands.

(fw/ah) "Besser für das Vertrauen in die Anlageberatung wäre es, wenn freie Berater der gleichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen würden wie die Banken auch", kommentiert Uwe Fröhlich den aktuellen Stand der Dinge. Während freie Beratungsunternehmen im Umgang mit ihren Kunden nur der unzureichenden Kontrolle der Gewerbeämter unterzogen würden, plane das Parlament im Bankbereich, die Aufsicht durch die BaFin auf jeden einzelnen Mitarbeiter auszudehnen. "Die Registrierung von 300 000 Bankberatern in ganz Deutschland ist ein administrativer Popanz", so Fröhlich, "und stellt außerdem eine Ungleichbehandlung mit den freien Finanzvertrieben dar".

www.bvr.de